Das kommt 2025 auf uns zu: Diese Dinge werden im neuen Jahr teurer

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Jahr 2025. Ein Blick in die Glaskugel bringt zwar nichts, kann man aber zum Jahreswechsel gerne probieren. Eins kann man ohne Glaskugel und Wahrsagen schon jetzt absehen: 2025 könnte man mit dem Wort "teuer" umschreiben. Denn es gibt zahlreiche Änderungen für die Bürger. Ob steigende Stromkosten, steigene Kosten für Benzin und Diesel, im neuen Jahr wird gefühlt alles teurer. Die steigenen Energiekosten werden sicherlich auch wieder auf Nahrungsmittel und Dinge des alltäglichen Lebens von den Unternehmen umgelegt, womit auch hier mit einer weiteren Preissteigerung zu rechnen ist.
Es gibt aber auch Lichtblicke: So wird es 2025 mehr Kindergeld geben und - wenigstens ein klein bisschen - Entbürokratisierung. In diesem Beitrag haben wir versucht, die wichtigsten Änderungen kurz und bündig zusammenzufassen.

Inhaltsübersicht:

Achtung Führerschein

Wer noch den alten „Lappen“ besitzt, also einen rosa oder grauen Führerschein – es sei denn vor 1953 geboren – der muss bis 19. Januar handeln! Dieser muss den Führerschein unbedingt in einen Kartenführerschein wechseln lassen. Hierzu mit der Führerscheinstelle der jeweiligen Verwaltung Kontakt aufnehmen. Die alten Lappen verlieren ihre Gültigkeit und nur noch die Karten-Führerscheine sind gültig.

Und schon jetzt der Hinweis: Die EU-Führerscheinrichtlinie sieht vor, dass es einen digitalen Führerschein geben soll. Dazu könnten noch Änderungen bezüglich der Probezeit und im Rahmen des Mindestalters für Lkw- und Busfahrer kommen. Diese Gesetze sind aber noch nicht beschlossen.

Gasanlagen Wohnmobil

Wer einen Wohnwagen oder ein Wohnmobil besitzt, der muss zukünftig wieder zur regelmäßigen Kontrolle der Flüssiggasanlage, sofern verbaut. Flüssiggasanlage bedeutet: Entweder über einen eingebauten Gastank oder über Gasflaschen werden Heizung, Kühlschrank oder Warmwasser betrieben. Dann ist ab 19. Juni 2025 die Überprüfung der Gasanlage alle zwei Jahre wieder Pflicht!

Motorrad-Neuzulassung – Thema Euro-Norm

Während für Autos die zweite Stufe der Abgasnorm Euro 6e für Neufahrzeuge in Kraft tritt, dürfen bei den Motorrädern ab dem 1. Januar 2025 nur noch Motorräder mit der Euro-Norm 5+ erstmalig zugelassen werden.

Winterreifen nur mit Alpine-Symbol

Eigentlich schon seit dem 1. Oktober dürfen nur noch Winter- und Ganzjahresreifen gefahren werden, die das Schneeflockensymbol besitzen. Die Reifen mit „M+S“ Kennung sind nicht mehr erlaubt.

Seit Oktober 2024: Neue Regelung für Winterreifen - was man jetzt beachten muss

Die CO₂-Steuer steigt: Benzin, Öl und Gas 2025 teurer

2025 erhöht sich die CO₂-Steuer erneut: von 45 auf 55 Euro pro Tonne. Das bedeutet: Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas werden wieder teurer. Der Preis für einen Liter Benzin wird 2025 um knapp 3 Cent zusätzlich belastet und für einen Liter Diesel belastet die Steuer den Marktpreis um etwas mehr als 3 Cent. Heizöl verteuert sich brutto um 3,2 Ct/Liter; eine Tankfüllung von 2.000 Litern kostet somit 64 Euro zusätzlich im Vergleich zum Jahr 2024. Durch den höheren CO₂-Preis steigen die Kosten für Erdgas um 0,24 Cent pro Kilowattstunde (kWh) auf dann 1,31 Cent pro kWh brutto. Eine Familie mit einem Verbrauch von 20.000 kWh pro Jahr zahlt dann knapp 50 Euro mehr im Vergleich zum Jahr 2024.

Durch die nationale CO₂-Bepreisung fossiler Brennstoffe – landläufig oft auch CO₂-Steuer genannt – wird Tanken und Heizen seit 2021 grundsätzlich schrittweise teurer. Das soll den Ausstoß des Treibhausgases verringern und helfen, die Klimaziele in Deutschland zu erreichen. Die Einnahmen aus der CO₂-Abgabe fließen in den Klima- und Transformationsfonds und stehen dann direkt für Wirtschaftsförderung und Klimaschutz in Deutschland zur Verfügung.

Auch die Gasnetzentgelte steigen 2025 deutlich: Eine Familie mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden muss sich künftig auf durchschnittlich 80 Euro Mehrkosten pro Jahr einstellen. Das entspricht einem Anstieg von 27 Prozent. Netznutzungsentgelte werden für den Betrieb und die Instandhaltung der Leitungen erhoben. Auch die Kosten für Zählerinstallation, Ablesung und Abrechnung sind darin enthalten. Weil die Nachfrage nach Gas gesunken ist, müssen die Kosten für das Netz jetzt von weniger Verbrauchern getragen werden. Auch sinkende Gasmengen wegen sparsameren Verhaltens oder effizienterer Gasheizungen führen zu steigenden Netzentgelten.

Stromumlagen steigen deutlich

Die Stromumlagen steigen ebenfalls erheblich. Ab 2025 wird die Umlage um 1,3 Cent pro Kilowattstunde auf insgesamt 3,15 Cent pro Kilowattstunde brutto angehoben. Für eine durchschnittliche Familie mit einem jährlichen Stromverbrauch von 3.000 Kilowattstunden bedeutet dies zusätzliche Kosten von etwa 40 Euro im Jahr. Obwohl diese Maßnahmen den Übergang zu erneuerbaren Energien unterstützen sollen, führen sie kurzfristig zu einer höheren Belastung der Haushalte. Der Anstieg der Umlagen resultiert aus Veränderungen bei der Netznutzung, da Regionen mit einer hohen Produktion von erneuerbarem Strom bisher überdurchschnittlich hohe Verteilnetzentgelte zahlen mussten. Die Erhöhung der Stromumlage soll nun dazu beitragen, die Kosten für den Ausbau erneuerbarer Energien gerechter auf alle Regionen zu verteilen.

Ab 1. Januar 2025 müssen alle Stromanbieter Kunden mit intelligentem Messsystem einen dynamischen Tarif anbieten. Das sind Stromtarife, bei denen sich der Arbeitspreis nach dem Strombörsenpreis richtet. Die Preise ändern sich dann mitunter stündlich. Geeignet sind solchte Tarife für Haushalte, die einen hohen Verbrauch haben und diesen zeitlich flexibel verlagern können, weil sie ein E-Auto, Batteriespeicher oder Wärmepumpe haben. Viele Haushalte, die ihren Verbrauch nicht flexibel verlagern können, profitieren von diesen Tarifen eher nicht. Sie tragen dann vielmehr noch das Risiko schwankender Strompreise.

Das ändert sich 2025 bei der Pflege

Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) sorgt für viele Änderungen im Jahr 2025. Viele Pflegeleistungen steigen um jeweils 4,5 Prozent, das heißt, dass sich Pflegebedürftige auf eine Pflegegeld-Erhöhung von zwischen 15 und 52 Euro pro Monat einstellen dürfen. Auch Pflegesachleistungen und der monatliche Betrag für Pflegehilfsmittel steigen. Im Juli 2025 kommt dann das Entlastungsbudget, das einen gemeinsamen Topf für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege vorsieht.

Der gemeinsame Jahresbetrag gilt dann für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2. Dieser Betrag kann flexibel für beide Leistungsarten - also für Kurzzeitpflege und für die Verhinderungspflege - verwendet werden. Ab dem 1. Juli 2025 entfällt zudem die bisherige Voraussetzung, dass man sechs Monate lang gepflegt haben muss, bevor man erstmalig Verhinderungspflege nutzen kann.

Das ändert sich im neuen Jahr bei der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt für 2025 von 5.175 Euro pro Monat auf  5.512,50 Euro pro Monat. Der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung wird im kommenden Jahr um 0,8 Prozentpunkte auf durchschnittlich 2,5 Prozent angehoben. Jede Krankenkasse kann den Zusatzbeitrag selbst bestimmen, es gibt daher erhebliche Unterschiede in der Höhe der Zusatzbeiträge. Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, haben die versicherten Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht.

Steuerliche Änderungen und Anpassungen der Sozialabgaben

Auch die Sozialabgaben verändern sich im neuen Jahr. Die Beitragsbemessungsgrenze der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt auf 8.050 Euro monatlich. Einkommen bis zu diesem Betrag werden zur Berechnung der Beiträge herangezogen. Verdienste darüber hinaus bleiben beitragsfrei. Durch die höheren Beitragsbemessungsgrenzen zahlen Personen mit höherem Einkommen mehr in die Sozialversicherungen ein, da ein größerer Teil ihres Gehalts beitragspflichtig wird. Für Einkommen unterhalb der neuen Grenzen ändert sich wenig bis nichts, da ihre gesamten Einkünfte bereits innerhalb der bisherigen Bemessungsgrenzen lagen. Die Beitragssätze selbst bleiben unverändert. Lediglich die Einkommensgrenzen, bis zu denen Beiträge erhoben werden, steigen.

Die elektronische Patientenakte kommt ab Mitte Januar

Anfang des neuen Jahres wird die elektronische Patientenakte, kurz ePA, flächendeckend für alle gesetzlich Versicherten eingeführt. Mit der schrittweisen Einführung der elektronischen Patientenakte werden Gesundheitsdaten wie medizinische Befunde und Informationen aus vorhergehenden Untersuchungen und Behandlungen über Praxis- und Krankenhausgrenzen hinweg umfassend gespeichert. Von der Bündelung der Daten verspricht man sich raschere Information bei Notfällen sowie die Vermeidung unnötiger Mehrfachbehandlungen oder unerwünschter Wechselwirkungen von Medikamenten. Patientinnen und Patienten sollen selbst Dokumente in der ePA ablegen und ihre Einträge an Rechner oder Smartphone einsehen können. Die Nutzung ist freiwillig; Patientinnen und Patienten können der Einrichtung der ePA widersprechen.

Porto bei der Deutschen Post wird teurer

Ab dem 1. Januar 2025 erhöht die Deutsche Post die Preise für Brief- und Paketdienstleistungen. Die wichtigsten Änderungen im nationalen Briefversand im Überblick:

  • Standardbrief: Der Preis steigt von 85 Cent auf 95 Cent.
  • Postkarte: Die Kosten erhöhen sich von 70 Cent auf 95 Cent.
  • Kompaktbrief (bis 50 g): Der Preis bleibt bei 1 Euro.

ÖPNV: Preis für Deutschlandticket steigt

Die Verkehrsminister der Länder beschlossen eine Preiserhöhung für das Deutschlandticket: Ab dem 1. Januar 2025 kostet das Ticket statt den bisherigen 49 Euro für Pendlerinnen und Pendler 58 Euro.

Was wird günstiger - wovon profitieren die Bürgerinnen und Bürger?

Im Jahr 2025 treten in Deutschland einige Anpassungen in Kraft, die bestimmte Bereiche des Lebens betreffen. Dazu gehören eine moderate Erhöhung des Mindestlohns, steuerliche Änderungen und kleinere bürokratische Erleichterungen. Diese Maßnahmen sollen teils Entlastungen schaffen und Abläufe vereinfachen.

Der Mindestlohn steigt 2025

Ab dem 1. Januar 2025 wird der Mindestlohn in Deutschland von 12,41 Euro auf 12,82 Euro brutto pro Stunde angehoben. Für Minijobs steigt die monatliche Verdienstgrenze von 520 Euro auf 556 Euro, wenn man 10 Stunden pro Woche arbeitet. Diese Erhöhung basiert auf der Empfehlung der Mindestlohnkommission und soll sicherstellen, dass die Einkommen mit den Lebenshaltungskosten Schritt halten.

Bürokratieentlastungsgesetz: Kürzere Aufbewahrungszeiten

Ab dem 1. Januar 2025 tritt das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) in Kraft, das von bürokratischen Hürden entlasten soll. Das heißt konkret für Bürgerinnen und Bürger Deutschlands: Es reicht künftig, wenn Arbeitsverträge in Textform (also per E-Mail oder als Nachricht) statt schriftlich unterzeichnet werden. Bestimmte Dokumente, wie Belege oder Rechnungen, müssen nicht mehr so lange aufbewahrt werden. Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege werden von zehn auf acht Jahre verkürzt. Dies betrifft Dokumente wie Rechnungskopien, Kontoauszüge sowie Lohn- und Gehaltslisten. Die Neuregelung gilt für alle Unterlagen, deren Aufbewahrungsfrist am 31. Dezember 2024 noch nicht abgelaufen ist. Außerdem müssen deutsche Staatsbürger sich nicht mehr bei Übernachtungen in Hotels melden, was den bürokratischen Aufwand verringert.

Steuerlicher Grundfreibetrag und Kindergeld steigen

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt auf 12.084 Euro, wodurch ein höheres Einkommen steuerfrei bleibt. Außerdem wird der Kinderfreibetrag auf 9.600 Euro pro Kind erhöht, was Familien steuerlich entlasten soll.

Ein neues Jahr und viele Veränderungen

Das Jahr 2025 bringt zahlreiche gesetzliche Änderungen mit sich, die den Alltag vieler Bürgerinnen und Bürger spürbar beeinflussen werden. Während die CO₂-Steuer und höhere Umlagen Strom, Gas und Sprit verteuern, sorgt die Erhöhung des Mindestlohns nur für eine leichte Entlastung der Einkommen. Familien profitieren von einem höheren Kindergeld und steuerlichen Vergünstigungen, doch steigende Sozialabgaben und Anpassungen in der Krankenversicherung könnten diese Vorteile teilweise wieder aufzehren. Neben den finanziellen Auswirkungen stehen praktische Neuerungen wie die Einführung der elektronischen Patientenakte und kürzere Aufbewahrungsfristen im Fokus, die den Alltag für einige einfacher machen sollen. So bleibt die Zukunft - und der Blick in die Glaskugel - zwar offen, doch einige Weichen für das neue Jahr sind bereits gestellt.

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Autor:

Gisela Böhmer aus Frankenthal

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