Lebensrettende Hilfe bald noch schneller vor Ort
Frankenthaler für KatRetter gesucht
Frankenthal. Bereits 26 Personen haben sich schon als KatRetter registriert, aber weitere Frankenthaler sind aufgerufen, sich für die neue App KatRetter zu registrieren. Gesucht werden betriebliche Ersthelfer, Sanitätshelfer, Rettungssanitäter, Notfallsanitäter, Ärzte sowie medizinisches Fachpersonal.
Weil die App über die Rettungsdienstbehörde des Rhein-Pfalz-Kreises eingeführt wurde, erfolgt die Anmeldung auch über die Internetseite des Rhein-Pfalz-Kreises beziehungsweise deren Formular, mehr auf www.frankenthal.de/notfall.
Am 31. Oktober startete die Rettungsdienstbehörde des Rhein-Pfalz-Kreises gemeinsam mit der Integrierten Leitstelle Ludwigshafen das System „KatRetter“. Die App alarmiert automatisch registrierte Helferinnen und Helfer, wenn es in ihrer Nähe einen lebensbedrohlichen Notfall gibt – etwa einen Kreislaufstillstand. So können sie schnellstmöglich Hilfe leisten, noch bevor der Rettungswagen kommt.
Aufruf des Rhein-Pfalz-Kreises: „Ihr seid ausgebildete Helferinnen und Helfer und wollt bei der App mitmachen? Dann könnt ihr euch jetzt registrieren! Wie das funktioniert und welche Qualifikation erforderlich ist, erfahrt ihr über die App sowie auf der Seite der Kreisverwaltung. “
Das System wird seit 31. Oktober im gesamten Rettungsdienst-Bereich eingesetzt. Dazu gehören die Städte Ludwigshafen, Frankenthal, Neustadt an der Weinstraße und Speyer sowie die Landkreise Bad Dürkheim und der Rhein-Pfalz-Kreis.
Link zu den Infos bei der Kreisverwaltung: www.rhein-pfalz-kreis.de/verwaltung-region/brand-zivilschutz/katretter/
Die Rettungsdienstbehörde hat in Zusammenarbeit mit der Integrierten Leitstelle Ludwigshafen das Ersthelfersystem Katretter eingeführt.
Die Anmeldung ist derzeit mit folgenden Qualifikationen möglich:
- Aktives Mitglied in einer Berufs-, Werk- oder Freiwilligen Feuerwehr
- Sanitätshelfer
- Rettungssanitäter
- Notfallsanitäter
- betrieblicher Ersthelfer
- Ärzte
- Sonstiges medizinisches Personal (Krankenpfleger, Pflegefachkraft, medizinisch-technische Angestellte etc.)
Die Anmeldung (Mindestalter 18 Jahre) erfolgt über das unter Downloads bereitgestellte Formular. Dieses muss ausgefüllt als PDF oder Scan an folgende E-Mail Adresse gesendet werden: katretter@leitstelle-ludwigshafen.de
Nach Prüfung der Anmelde-voraussetzungen werden weitere Informationen per E-Mail versandt und nach Freischaltung kann an Einsätzen teilgenommen werden.
Nur volljährige Personen können an KatRetter teilnehmen.
Was ist KatRetter?
KatRetter ist ein System für freiwillige Ersthelfer: Befinden sie sich in der Umgebung eines Einsatzortes, werden sie per KatRetter-App direkt von der Leitstelle um ihre Mithilfe gebeten.
Durch die direkte Verbindung zwischen Einsatzleitsystem der Leitstelle und dem KatRetter-System wird sobald die Kriterien für eine Alarmierung erfüllt sind und keine Gefahren für den KatRetter zu erwarten sind, eine Alarmierung der KatRetter ausgelöst.
Erst bei Alarmierung werden die genauen Positionsdaten der im Umkreis des Einsatzes befindlichen Personen erfasst und die nächstgelegenen Personen alarmiert. Die Personen erhalten dann grundlegende Infos zum Einsatz und haben die Möglichkeit diesen anzunehmen oder abzulehnen. Nach Annahme des Einsatzes erhalten die KatRetter die genaue Einsatzörtlichkeit sowie weitere Informationen. Es besteht jederzeit die Möglichkeit den Einsatz abzubrechen, sollte sich die Situation doch anders darstellen und der Helfer sich einer Gefahr aussetzen müssen (beispielsweise, weil der Einsatzes sich auf einer stark befahrenen Straße befindet.)
Wie bin ich im KatRetter-Einsatz versichert?
KatRetter sind im Einsatz über die Unfallkasse Rheinland-Pfalz versichert.
Rettungsdienstbehörde
Für jeden Rettungsdienstbereich wird durch Rechtsverordnung eine Kreisverwaltung oder eine Stadtverwaltung einer kreisfreien Stadt bestimmt, die für die Durchführung des Rettungsdienstgesetzes zuständig ist (zuständige Behörde). Im Fall der Stadt Frankenthal ist dies die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis.
Gehören zu einem Rettungsdienstbereich mehrere Landkreise und kreisfreie Städte, so haben Entscheidungen der zuständigen Behörde über die Mitwirkung der Sanitätsorganisationen, über die Leitstellen und über die Kostenpflicht im Einvernehmen mit den berührten Landkreisen und kreisfreien Städten zu erfolgen. Somit ist die Mitwirkung der Stadt Frankenthal geregelt. hät/red
Autor:Kristin Hätterich aus Mannheim |
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