Brigitte Sattler neue Schiedsfrau in Frankenthal
Schiedsamt gibt Sprechzeiten bekannt
Frankenthal. Die Sprechzeiten der beiden Schiedsfrauen für die Monate Juni bis Dezember stehen fest. Außerdem ist Brigitte Sattler seit März die neue stellvertretende Schiedsfrau und seither im Dienst. Ihr Vorgänger, Erich Jaschek, hat sein Amt aus Altersgründen niedergelegt. Ab sofort sind daher Susanne Caspers und Brigitte Sattler im Schiedsamt für die Frankenthaler Bürger da. Grundsätzlich finden die Sprechstunden entweder jeweils am 1. und 2. Montag im Monat oder am 3. und 4. Mittwoch (neu) im Monat statt. Am Montagnachmittag (15 bis 16 Uhr) ist Susanne Caspers im Schiedsamt und am Mittwochnachmittag (13 bis 14 Uhr) ist Brigitte Sattler im Dienst. Die Termine können auf Grund von Urlaubszeiten abweichen. Mehr Informationen und alle Termine sind im Einzelnen unter www.frankenthal.de/schiedsamt veröffentlicht. Die Sprechstunden finden im Sitzungssaal II des Rathauses, Raum 348, statt.
Zu den angegebenen Zeiten sind Frau Caspers und Frau Sattler telefonisch unter der Telefonnummer 06233 89 367 oder über die Email Schiedsfrau-Frankenthal@t-online.de erreichbar.
Stelle für außergerichtliche Streitschlichtung
Manche kleinen nachbarschaftlichen Streitigkeiten entwickeln sich zu größeren Konflikten zwischen friedliebenden Personen. Gerade in Nachbarschaften möchte eigentlich jeder in Ruhe neben- und miteinander leben. Sollten trotzdem größere Konflikte wegen Kleinigkeiten entstehen, kann man diese nachhaltig mit dem zuständige Schiedsamt klären. Auch wegen der örtlichen Nähe empfiehlt sich eine nachhaltige, einvernehmliche Lösung anzustreben. Dabei hilft das Schiedsamt als eine Art Streitschlichter.
Der Außenstehende kann vermitteln und versuchen eine gütliche Einigung zu erzielen. Vor der Durchführung eines Gerichtsverfahrens ist es gesetzlich bestimmt, dass die streitenden Parteien zunächst den Versuch unternehmen, den Streit unter Beteiligung einer im Landesschlichtungsgesetz genannten Stelle (Schiedsamt) außergerichtlich beizulegen. Diese Vorgehensweise ist nach dem Landesschlichtungsgesetz verbindlich vorgegeben. ps
Autor:Gisela Böhmer aus Frankenthal |
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