Whistleblower Frankenthal
Verstöße analog melden: Neuer Hinweisbriefkasten
Frankenthal. Mit der Umsetzung der EU-Hinweisgeberrichtlinie und dem am 2. Juli 2023 in Kraft getretenen deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes besteht die gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Meldekanals für Hinweisgeber. Nachdem unter www.frankenthal.de/hinweis bereits ein digitaler Meldekanal eingerichtet wurde, ist die Meldung von Fehlverhalten und Rechtsverstößen in der Behörde nun auch analog per Briefkasten möglich.
Der Briefkasten befindet sich am Seiteneingang des Verwaltungsgebäudes im Neumayerring 72, rechts vom Haupteingang. Der Standort wurde so gewählt, dass der Briefkasten von potentiellen Hinweisgebenden leicht zu erreichen ist, aber unbeobachtete Einwürfe trotzdem möglich sind.
Der Hinweisbriefkasten wird regelmäßig durch die beiden Vertrauenspersonen der Korruptionspräventions- und Compliance-Stelle geleert.
Fazit zum digitalen Meldekanal auf der Homepage
Der digitale Meldekanal befindet sich noch in der Anlaufphase. Die Hinweise werden überwiegend anonym abgesetzt und die dafür zur Verfügung stehende anonyme Dialogfunktion genutzt.
Festzustellen ist, dass nebst stichhaltigen Hinweisen auch solche eingehen, die nicht unter die Voraussetzungen des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen und/ oder die dort dargestellten Sachverhalte nicht in der Zuständigkeit der Korruptionspräventions- und Compliance-Stelle liegen. Solche Hinweise werden nicht weiterverfolgt.
Eine Hürde in der Bearbeitung der Hinweise stellen fehlende Rückmeldungen der Hinweisgeber dar, welche für die Untersuchung und Aufklärung notwendig wären. Daher wird an die Hinweisgebenden appelliert, sich auch nach Absetzen des Hinweises über die Homepage erneut auf dem Meldekanal anzumelden, um gegebenenfalls auf Rückfragen reagieren zu können. Bei Ausbleiben der zusätzlich angeforderten Informationen und Belege ist eine weitere Bearbeitung nicht möglich und die Hinweise werden nach Einhaltung der gesetzlichen Frist nach Ablauf von drei Monaten nach der Bestätigung des Eingangs der Meldung geschlossen.
Der Erfolg des Whistleblower-Meldekanals steht und fällt mit der Mitwirkung der Hinweisgebenden – dies können sowohl Bürger als auch Mitarbeiter der Stadtverwaltung sein. red
Autor:Gisela Böhmer aus Frankenthal |
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