Rückgabe bei Click and Collect
Wie beim Online-Shopping
Click and Collect. Beim Händler vor Ort kaufen, auch wenn der Laden im Corona-Lockdown geschlossen ist: "Click and Collect", also online bestellen und im Laden abholen, ist gerade eine alternative Shopping-Methode, mit der man den örtlichen Handel unterstützt. Und auch die Kundenrechte kommen hier nicht zu kurz. Doch wie funktioniert die Rückgabe von angeklickter und abgeholter Ware? Arag-Experten geben Ratschläge.
Widerrufsrecht bei „Click and Collect“
Das 14-tägige Widerrufsrecht, das Kunden auch sonst beim Online-Shoppen zusteht, gilt auch bei der Selbstabholer-Methode. Dabei ist es egal, ob die Ware hinterlegt oder in der Filiale abgeholt, bar oder online bezahlt wurde. Wurde die Ware im Laden abholt, kann sie auch dort zurückgegeben werden, sollte der Kunde sich doch gegen den Kauf entscheiden. Eine Rücksendung per Post ist nicht verpflichtend.
Kein Widerrufsrecht bei reiner Reservierung
Anders verhält es sich allerdings, wenn die Ware nur online reserviert, aber noch nicht gekauft wurde. Dabei kommt kein Kaufvertrag zustande, denn die eigentliche Kaufentscheidung fällt erst vor Ort bei Abholung. Ein Widerrufsrecht besteht bei einer Online-Reservierung also nicht.
Schriftlich widerrufen
Wenn der Kunde sich gegen das Produkt entscheidet und es zurückgeben möchte, raten die Arag-Experten zu einem schriftlichen Widerruf per Fax, E-Mail oder Brief. Seriöse Händler weisen gut sichtbar darauf hin, wie der Widerruf zu erfolgen hat. Es genügt nicht, die Ware einfach wieder zurückzusenden oder in der Filiale abzugeben.
Rücksendungen
In der Regel müssen Kunden das Porto für Rücksendungen selbst übernehmen. Es sei denn, der Händler bietet aus Kulanz eine Kostenübernahme an. Allerdings müssen Händler darauf hinweisen, dass Kunden die Kosten einer Rücksendung tragen müssen. Fehlt diese Information bei Vertragsschluss, kann der Kunde die Kosten auf den Händler abwälzen.
Das Prinzip von „Click and Collect“
Für viele Einzelhandelsgeschäfte war es der rettende Strohhalm und zudem die Möglichkeit, sich in der Corona-Pandemie gegen immer mächtiger werdende Online-Händler zu behaupten. Die Methode ist denkbar einfach und bereits bekannt aus der Gastronomie: Kunden bestellen online oder telefonisch die gewünschte Ware und holen sie dann selbst im Geschäft oder kontaktlos an den Abholstationen der Filialen ab. Bezahlt wird ebenfalls online oder bei Abholung vor Ort. Das Selbstabholer-Prinzip ist in den meisten Bundesländern unter Einhaltung der üblichen Corona-bedingten Hygiene-Auflagen erlaubt. rk/ps
Autor:Roland Kohls aus Ludwigshafen |
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