Finanzamt Ludwigshafen informiert:
Abgabefristen für Steuererklärung
Finanzamt. Um Fragen rund um die Steuererklärung, die Fristen und die neue Regelung bei verspäteter Abgabe zu klären, steht die Info-Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzämter am Donnerstag, 2. Mai 2019, unter 0261 20179279 von 8 bis 17 Uhr mit fachkundigen Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten zur Verfügung.
Im letzten Jahr wurde in Rheinland-Pfalz die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen des Jahres 2017 bereits vom 31. Mai auf den 31. Juli verlängert. Für Steuererklärungen ab dem Jahr 2018 gilt diese verlängerte Abgabefrist nun einheitlich in allen Ländern. Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater erstellt, verlängert sich die Abgabefrist bis Ende Februar des darauffolgenden Jahres.
Wer zur Abgabe verpflichtet ist, hat daher zwei Monate mehr Zeit, muss aber möglicherweise mit Verspätungszuschlägen rechnen, wenn er diese längere Frist versäumt:
Elektronische Abgabe der Steuererklärung empfohlen
Steuererklärungen, die in Papierform abgegeben werden, müssen in einem ersten Arbeitsschritt vom Finanzamt erst eingescannt und digitalisiert werden. Danach erfolgt ihre Bearbeitung. Deshalb empfiehlt die Finanzverwaltung die Abgabe einer elektronischen Steuererklärung. Welche Vorteile diese bringt und wie man sich hierfür unter www.elster.de registriert, teilt die Info-Hotline ebenfalls mit.
Außerhalb des Aktionstages ist die Info-Hotline auch jeden Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und Freitag bis 13 Uhr erreichbar. ps
Autor:Gisela Böhmer aus Frankenthal |
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