Arbeitsagentur Frankenthal: Arbeitslosmeldung
Wieder persönlich vorsprechen
Frankenthal. Ab dem 1. September müssen Arbeitslosmeldungen wieder verpflichtend persönlich in der Agentur für Arbeit erfolgen. Diese Regelung gilt bundesweit. In der Agentur für Arbeit Ludwigshafen sowie in den Geschäftsstellen Frankenthal und Speyer gelten daher ab 1. September folgende Servicezeiten: Agentur für Arbeit Ludwigshafen, Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr. Geschäftsstelle Frankenthal, Montag, Dienstag und Donnerstag 8 bis 11 Uhr.
Alle weiteren Kundenanliegen können einfach und unkompliziert über die gebührenfreie Servicenummer 0800 4 5555 00 und die digitalen eServices der Bundesagentur für Arbeit geklärt werden. Ausführliche Informationen sind auf der Internetseite www.arbeitsagentur.de unter „eServices“ zu finden.
Arbeitsuchend oder arbeitslos – was ist der Unterschied?
Arbeitssuchend: Bürger, die noch beschäftigt sind, aber schon wissen, dass ihr Arbeitsverhältnis bald endet – zum Beispiel, weil ihr Arbeitsvertrag nicht verlängert wird –, melden sich arbeitsuchend. Die Arbeitsuchendmeldung muss spätestens drei Monate, bevor das Arbeitsverhältnis endet, erfolgen. Bürger, die kurzfristig erfahren, dass sie ihre Stelle verlieren, müssen sich spätestens drei Tage nach Bekanntwerden arbeitsuchend melden. Die Arbeitsuchendmeldung ist wichtig, damit die Agentur für Arbeit schnellstmöglich bei der Suche nach einer neuen Stelle unterstützen kann. Die Arbeitssuchendmeldung kann auch nach dem 1. September weiterhin online, schriftlich oder telefonisch unter der gebührenfreien Servicenummer 0800 4 5555 00 erfolgen. Arbeitslos ist man erst ab dem ersten Tag ohne Beschäftigung. Die persönliche Arbeitslosmeldung muss spätestens an diesem Tag erfolgen. Sie ist eine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld.
Weitere Informationen sind auf der Internetseite www.arbeitsagentur.de unter „Arbeitslos und Arbeit finden“ veröffentlicht. ps
Autor:Gisela Böhmer aus Frankenthal |
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