Corona: Kreisverwaltung Germersheim erlässt Allgemeinverfügung
Einschränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen
Germersheim. Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. „Vor allem für unsere vorerkrankten, älteren und im weitesten Sinne pflegebedürftigen Mitmenschen muss alles dafür getan werden, eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Deshalb sind erhöhte Schutzmaßnahmen für notwendig“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Dementsprechend wurde die „Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19)“ erlassen. Demnach dürfen Personen, auf die folgende Faktoren zutreffen, beispielsweise vollstationäre Einrichtungen, Einrichtungen der Kurzzeitpflege, Hospize und betreute Wohngruppen nicht betreten:
Kontaktpersonen der Kategorien I und II entsprechend der Definition durch das Robert Koch-Institut (RKI) oder Personen, die bereits infiziert sind oder Personen, die sich in einem Gebiet aufgehalten haben, das vom RKI im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war oder das innerhalb von 14 Tagen danach als solches ausgewiesen worden ist und sich nicht bereits mindestens 14 Tage außerhalb eines Risikogebietes aufgehalten haben sind von dieser Regelung betroffen. ps
Weitere Informationen:
Weitere Informationen unter: www.kreis-germersheim.de und unter: www.rki.de
Autor:Caroline Trapp aus Ludwigshafen |
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