Nach Ausbruch im Karlsruher Zoo
Kreis Germersheim ergreift präventive Maßnahmen gegen Vogelgrippe
Landkreis Germersheim. „Die Geflügelpest-Epidemie hat in Europa einen Höchststand erreicht. Inzwischen ist sie auch in Karlsruhe angekommen. Aktuell sind mehrere Tiere im Zoo Karlsruhe an der Geflügelpest erkrankt und auch daran verstorben. Um einen Eintrag und die Verbreitung des Erregers im Landkreis Germersheim zu vermeiden und eine möglicherweise erforderliche tierschutzkonforme Aufstallungspflicht vorzubereiten, bitten wir alle Tierhalter vorsorglich ab sofort die so genannten Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Tierbeständen streng umzusetzen und einzuhalten“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Die Veterinärärzte der Kreisverwaltung Germersheim weisen auf folgende Biosicherheits- und Unterbringungsmaßnahmen hin:
- 1. Das Geflügel ist so zu halten, dass Wildvögel keinen Kontakt zu diesem haben.
- 2. Das Betreten des Geflügelauslaufs/-stalls darf nur in betriebseigener Schutzkleidung und mit stallspezifischem Schuhwerk zu erfolgen. Diese Schutzkleidung ist abzulegen, wenn der Auslauf/Stall verlassen wird.
- 3. Vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Geflügelauslaufs/-stalls sind die Hände mit Wasser und Seife zu waschen. Die Schuhe sind bei jedem Betreten und Verlassen des Stalls an deren Ein-/Ausgang in einer Desinfektionswanne mit Desinfektionsmittel zu desinfizieren.
- 4. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit dem Geflügel in Berührung kommen können, sind für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren.
- 5. Es dürfen keine Geflügelteile und keine Eierschalen von gekauften Eiern verfüttert werden.
- 6. Die Ein- und Ausgänge zu den Stellen bzw. den sonstigen Standorten des Geflügels sind gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren zu sichern. Betriebsfremde Personen und Haustiere sind von den Ställen fern zu halten.
- 7. Sämtliche Gerätschaften und Fahrzeuge sind nach jeder Ein- oder Ausstallung des Geflügels und nach jedem Geflügeltransport zu reinigen und zu desinfizieren.
- 8. Eine Schadnagerbekämpfung ist regelmäßig durchzuführen.
- 9. Das Geflügel ist in ausreichend großen Ställen unterzubringen, damit auch weiterhin eine artgerechte Bewegung möglich ist.
- 10. Bei der Gestaltung von Auslaufvolieren ist darauf zu achten, dass ein Kontakt zu Wildvögeln ausgeschlossen wird, z.B. durch eine feste Überdachung mit Planen oder durch kleinmaschige Netze.
- 11. Den Tieren ist abwechslungsreiches Beschäftigungsmaterial zur Verfügung zu stellen, z.B. kleine Stroh-, Luzerne- oder Heuballen, ganze Maiskolben, Picksteine.
- 12. Ausreichende Bademöglichkeiten sind für Wasservögel – vor dem Eindringen von Wildvögeln geschützt - vorzuhalten.
Die Veterinäre rufen auf: „Sollten jemand insbesondere verendete wildlebende Wasservögel, Greifvögel oder Reiherartige finde, bitte die Tiere nicht fassen, sie vor Ort belassen und die Kreisverwaltung Germersheim, Fachbereich 43, Bereich Veterinärwesen, E-Mail veterinaeramt@kreis-germersheim.de, oder die örtliche Polizei informieren.“
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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