Landkreis Germersheim
Termine für die Abfuhr der Heckenabfälle
Germersheim. Am Mittwoch, 4. November, beginnt im Landkreis Germersheim wieder die Abfuhr der sperrigen Grünabfälle im Rahmen einer Straßensammlung. Zum Heckenschnitt gehören gebündelte Gartenabfälle zwischen 0,5 und zwei Metern Länge. Wegen der Kompostierbarkeit sollte dabei verrottbares Bindematerial verwendet werden.
Wurzelwerke sowie Baumstämme mit einem Durchmesser über zehn Zentimeter können bei der Straßenabholung nicht mitgenommen werden. Sie müssen direkt an der Annahmestelle Westheim oder beim Wertstoffhof an der Deponie Berg angeliefert werden. Ihre Entsorgung ist gebührenpflichtig, da sie noch vorbehandelt werden müssen.
Beistellungen in Plastiksäcken, Kartons oder ähnlichem, die mit kleinerem Schnittgut gefüllt sind, werden nicht mit der Heckensammlung erfasst. Sie können über die Biotonne beziehungsweise den Papiersack für Bioabfall entsorgt werden. Nicht sperrige Grünabfälle wie etwa kleineres Schnittgut, Laub oder Rasenschnitt werden jederzeit gegen Gebühr an den Wertstoffhöfen Berg und Bellheim angenommen, für die privaten Nutzer einer Biotonne ist die Anlieferung kostenlos.
Wer außerhalb der Abfuhrtermine sperrigen Grünschnitt entsorgen möchte, kann diesen an der Annahmestelle Westheim sowie am Wertstoffhof Berg anliefern. Sperrige Heckenabfälle aus Privathaushalten werden dort kostenlos angenommen. Heckenabfälle unter zwei Kubikmeter können auch am Wertstoffhof in Bellheim angeliefert werden. Die Annahme dort ist ebenfalls kostenlos.
Die Grüngutannahmestelle Westheim nimmt ausschließlich Grünabfälle an. Man findet sie am Standort des derzeit geschlossenen Wertstoffhofes Westheim. Es gelten die gleichen Öffnungszeiten wie an den drei Wertstoffhöfen. Am Wertstoffhof Rülzheim (auf dem Betriebsgelände der Firma SUEZ) können Grünabfälle aus Platzgründen nicht angenommen werden. Allerdings halten viele Gemeinden und Städte Häckselplätze vor, an denen Heckenschnitt meist wohnortnah angeliefert werden kann.
Weitere Informationen zum Thema Abfallentsorgung im Kreis Germersheim können unter www.kreis-germersheim.de/abfallwirtschaft abgerufen werden.
Die Abfuhrtermine für Heckenabfälle:
Mittwoch, 4. November, Bezirk 3: Wörth 1und 2, Maximiliansau 1 und 2, Hagenbach 1 und 2, Scheibenhardt, Berg, Neuburg.
Donnerstag, 5. November, Bezirk 6: Leimersheim, Neupotz, Rheinzabern 1 und 2, Jockgrim 1 und 2, Hatzenbühl.
Mittwoch, 11. November, Bezirk 1: Zeiskam, Lustadt 1 und 2, Bellheim 1, 2 und 3, Freisbach, Weingarten, Schwegenheim, Westheim.
Donnerstag, 12. November, Bezirk 2: Ottersheim, Knittelsheim, Hördt, Kuhardt, Rülzheim 1 und 2.
Mittwoch, 18. November, Bezirk 5: Germersheim 1, 2, 3 und 4, Sondernheim 1 und 2, Lingenfeld 1 und 2.
Donnerstag, 19. November, Bezirk 4: Steinweiler, Erlenbach, Winden, Kandel 1 und 2, Minfeld, Freckenfeld, Schaidt, Büchelberg, Vollmersweiler.
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