7-Tage-Inzidenz im Kreis Germersheim seit Tagen über 100
Verschärfung der Maßnahmen ab Samstag – neue Allgemeinverfügung
Landkreis Germersheim. Der Corona-Inzidenzwert im Landkreis Germersheim bleibt weiter über 100 - nun ordnet das Land erneut verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie an. „Leider müssen wir auf Anordnung des Landes die Maßnahmen zu Eindämmung der Pandemie verschärfen, da der Landkreis Germersheim den dritten Tag hintereinander – und heute voraussichtlich den vierten Tag - eine 7-Tage-Inzidenz von über 100 hat“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. „Ich habe mit dem Land darüber diskutiert, die schon geltenden Maßnahmen zunächst wie vorgesehen bis zum 28. März bestehen zu lassen, um die weitere Entwicklung zu beobachten und gegebenenfalls zielgerichtete Maßnahmen zu identifizieren. Allerdings wurde mir mitgeteilt, dass es bei einer Inzidenz von anhaltend über 100 keine Spielräume gibt, sondern verschärfte Maßnahmen ergriffen werden müssen.“
Nach Vorgabe des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Gesundheit, des Bildungsministeriums sowie der Dienstaufsichtsbehörde ADD besteht im Landkreis Germersheim weiterhin eine verschärfte Maskenpflicht auf ausgewiesenen Plätzen innerhalb des Kreises, die weiterführenden Schulen bleiben im Fernunterricht, der Präsenz- oder Wechselunterricht der Grundschulen bleibt in Verbindung mit dem Angebot der freiwilligen Selbsttestung bestehen.
Körpernahe Dienstleistungen müssen wieder schließen, wenn das Abstandsgebot der Landesverordnung nicht eingehalten werden kann, etwa in Kosmetikstudios, Wellnessmassagesalons, Tattoo- oder Piercing-Studios und ähnlichen Betrieben. Erlaubt sind Dienstleistungen, die medizinischen oder hygienischen Gründen dienen.
Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport in Mannschaftsportarten und im Kontaktsport sind untersagt. Die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig.
„Ich bedaure es sehr, dass wir dieses Hin und Her mitmachen müssen. Ich appelliere an Land und Bund, alles zu unternehmen, um gemeinsam Lösungen finden, die uns zielgerichtet und rasch aus dem Lockdown führen. Wir dürfen nicht dauerhaft allein die Inzidenzzahlen als Maßstab nehmen und die Menschen ständig mit neuen Regelungen verwirren. Impfen, Testen und die vulnerablen Gruppen besonders schützen, striktes Einhalten der AHA-Regeln und Hygienekonzepte in allen Bereichen der Gesellschaft, das sind nach meiner Ansicht die Faktoren, die eine entscheidende Rolle spielen. Natürlich dürfen wir unser Gesundheitssystem, dazu gehören u.a. die Krankenhäuser und die Gesundheitsämter, nicht überlasten, um die Menschen wirkungsvoll zu schützen. Um noch größeren wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schaden zu verhindern, müssen wir gemeinsam schnell reagieren. Die Mitglieder der Spitzenverbände sind hier bereits im Gespräch. Ich bleibe dabei, dass auch die Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal der weiterführenden Schulen rasch geimpft werden sollte“, betont Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Bis dahin hat der Kreischef die eindringliche Bitte: „Es ist für alle mühsam und viele können es nicht mehr hören, aber zum Selbstschutz und zum Schutz anderer und damit zur Eindämmung der Pandemie müssen wir uns solidarisch an die geltenden Regeln halten. Vielen Dank!“ Die neue Allgemeinverfügung tritt am 20. März in Kraft und gilt zunächst bis 28. März. Die komplette, aktuelle Allgemeinverfügung kann hier nachgelesen werden.
Was darf, was nicht?
1. Friseure, Optiker, Hörgeräteakustiker, Fußpflege, Podologie, Physio-, Ergo-, undLogotherapie, Reha-Sport und Funktionstraining im Sinne des § 64 Abs. 1 Nr. 3
und 9 SGB IX:
Solche Dienstleistungen sind weiterhin erlaubt. Es gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung
(mindestens OP-Mundschutz oder FFP2-Maske).
Friseure: Das Bartschneiden ist untersagt. Es müssen vorherige Terminvereinbarungen getroffen werden. Kunden ohne Termin dürfennicht bedient werden.
Die Pflicht zur Kontakterfassung besteht weiterhin.
2. Kosmetikstudios, Wellnessmassagesalons, Tattoo- oder Piercing Studios undähnliche Einrichtungen:
Verboten sind Dienstleistungen in diesen Bereichen, wenn das Abstandsgebot zwischen den Personen nicht eingehalten werden kann.Erlaubt sind ausschließlich Dienstleistungen zu medizinischen und hygienischen Zwecken. Die Pflicht zur Kontakterfassung besteht
weiterhin.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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