Ferienjobs: Wie alt muss man sein, wie lange darf man arbeiten
Ratgeber. Mit Beginn der Sommerferien startet für viele Jugendliche auch wieder die Zeit der Ferienjobs. Ob als Aushilfe im Supermarkt, Bedienung im Café oder Unterstützung im Büro – Ferienjobs sind eine super Gelegenheit, um erste Berufserfahrungen zu sammeln und das Taschengeld aufzubessern. Allerdings gibt es Regeln und Vorschriften, die beim Jobben während der Ferien zu beachten sind. Der Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd), Prof. Dr. Hannes Kopf, erinnert daran, dass auch bei diesen Jobs der Jugendarbeitsschutz wichtig ist. Als zuständige Aufsichtsbehörde weist die SGD Süd auf folgende Regeln hin:
Altersgrenzen und Arbeitszeiten
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) legt fest, ab wann und unter welchen Bedingungen Jugendliche arbeiten dürfen. Ab 13 Jahren sind leichte, kindgerechte Tätigkeiten mit Zustimmung der Eltern erlaubt, aber nur bis zu zwei Stunden täglich und nicht während der Schulzeit. Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahren dürfen in den Schulferien höchstens vier Wochen (zwanzig Tage) arbeiten.
Für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren gelten folgende Regeln:
- Arbeitszeit: Maximal acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich.
- Arbeitszeiten: Zwischen 6 Uhr und 20 Uhr, Ausnahmen gibt es in bestimmten Branchen wie der Gastronomie oder Landwirtschaft.
- Pausenregelungen: 30 Minuten Pause bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden und 60 Minuten Pause bei mehr als sechs Stunden. Die Pausen können in Einheiten von jeweils 15 Minuten aufgeteilt werden.
- Ruhezeiten: Mindestens zwölf Stunden ununterbrochene Freizeit zwischen zwei Arbeitstagen.
Nicht zulässige Tätigkeiten
Zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit gibt es bestimmte Jobs, die Jugendliche nicht machen dürfen. Dazu gehören: Arbeiten, die zu schwer sind oder ihre Gesundheit gefährden. Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen oder unter gefährlichen Bedingungen. Jobs, bei denen sie schädlichem Lärm, Erschütterungen oder Strahlen ausgesetzt sind. Akkordarbeit und Jobs, die besonders hektisch sind.
Gesundheitsschutz und Unfallverhütung
Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die jugendlichen Mitarbeiter gesund bleiben. Dazu gehört: Bereitstellung der notwendigen Schutzausrüstung. Unterweisung der Jugendlichen über Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften. Gewährleistung einer altersgerechten Arbeitsumgebung.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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