Frist für Gewährung von Lernmittelfreiheit endet am 16. März
Jetzt Anträge stellen
Germersheim. Noch bis Montag, 16. März, können Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2020/2021 in den Klassenstufen 5 bis 13 an den allgemeinbildenden Schulen, die sich in Trägerschaft des Landkreises befinden, sowie an der Berufsbildenden Schule Germersheim/Wörth (bestimmte Bildungsgänge: BF I, BF II, HBF I, HBF II, Wirtschaftsgymnasium) gestellt werden. Darauf weist die Kreisverwaltung Germersheim hin.
Die Anträge müssen fristgerecht und mit den entsprechenden Unterlagen im Schulsekretariat oder direkt bei der Kreisverwaltung Germersheim abgegeben werden.
Ausführliche Informationen zum Antragsverfahren gibt es im Internet unter www.LMF-online.rlp.de. Darüber hinaus stehen die Mitarbeiter der Kreisverwaltung Germersheim für Fragen unter 07274 53335 zur Verfügung.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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