Anträge bis 15. März stellen
Lernmittelfreiheit
Landkreis Germersheim. Noch bis zum 15. März können Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2022/2023 in den Klassenstufen 5 bis 13 an den allgemeinbildenden Schulen, die sich in Trägerschaft des Landkreises befinden, sowie an der Berufsbildenden Schule Germersheim/Wörth (bestimmte Bildungsgänge: Berufsfachschule I und II, Höhere Berufsfachschule I und II, Wirtschaftsgymnasium) gestellt werden. Darauf weist die Kreisverwaltung Germersheim hin.
Die Anträge müssen fristgerecht und mit den entsprechenden Unterlagen bei der Kreisverwaltung Germersheim eingegangen sein. Anträge, die nach dieser Frist eingehen, können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Ein Antrag auf Lernmittelfreiheit soll nur gestellt werden, wenn das Einkommen die vorgegebenen Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Sofern die Einkommensgrenze überschritten wird, ist die Ausleihe gegen Gebühr (entgeltliche Ausleihe) möglich. Hierzu werden die benötigten Zugangsdaten über die Schulen im Mai verteilt.
Weitere Informationen rund um das Thema Schulbuchausleihe unter 07274 53335
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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