Verbot von Amalgam ab Januar 2025: Welche Zahnfüllungen die Kassen jetzt bezahlen
Ratgeber. Seit dem 1. Januar 2025 ist die Verwendung von Amalgam für Zahnfüllungen in der EU fast vollständig verboten. Dieses Verbot basiert auf der EU-Quecksilberverordnung, die die Verbreitung von Quecksilber in der Umwelt eindämmen soll. Gesetzlich Versicherte profitieren von der Neuregelung: Sie haben künftig Anspruch auf eine kostenfreie, amalgamfreie Füllung im Seitenzahnbereich. Wer sich jedoch für eine höherwertige Alternative wie eine Komposit-Füllung entscheidet, muss – wie bisher – die zusätzlichen Kosten selbst tragen.
Welche Füllungen zahlt die Krankenkasse?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen ab 2025 im Seitenzahnbereich die Kosten für sogenannte Glasionomerzemente. Diese selbsthaftenden Füllungen, bestehend aus speziellen Glas-Pulvern, bieten eine zweckmäßige und sichere Grundversorgung. Sie können direkt an die Zahnoberfläche binden und erfordern keine Klebemittel. In Ausnahmefällen, wie bei Kindern oder älteren Patienten, werden auch die Kosten für leicht zu verarbeitende Bulk-Fill-Füllungen aus Kunststoff übernommen. Entscheiden sich Patienten für hochwertigere Materialien wie zahnfarbene Komposit-Füllungen, übernehmen die Krankenkassen lediglich den Betrag für die Grundversorgung, während der Rest privat zu zahlen ist.
Müssen alte Amalgam-Füllungen entfernt werden?
Das Verbot betrifft ausschließlich neue Füllungen. Bereits vorhandene Amalgam-Füllungen, die stabil und intakt sind, müssen nicht ausgetauscht werden. Denn das im Amalgam enthaltene Quecksilber ist fest gebunden und tritt nicht aus. Problematisch wird es nur, wenn die Füllungen undicht werden oder sich Spalten zum Zahn bilden. In solchen Fällen entfernt der Zahnarzt oder die Zahnärztin die betroffene Füllung. Regelmäßige Kontrolluntersuchungen helfen dabei, potenzielle Probleme rechtzeitig zu erkennen.
Giftig und umweltschädlich: Warum Amalgam jetzt fast vollständig verschwindet
Amalgam besteht zu etwa 50 Prozent aus Quecksilber, das als umweltschädlich und potenziell giftig gilt. Bereits in der Vergangenheit ist der Einsatz dieses Materials stark zurückgegangen. Laut dem Barmer-Zahnreport 2023 wurden nur noch 3,5 Prozent der Füllungen im Seitenzahnbereich aus Amalgam hergestellt. Moderne Alternativen wie Komposit-Füllungen bieten ästhetische und funktionale Vorteile und haben Amalgam zunehmend verdrängt.
Gut beraten in die Zukunft der Zahnmedizin
Zahnärztinnen und Zahnärzte stehen Patienten bei der Auswahl des passenden Füllungsmaterials beratend zur Seite. Gemeinsam werden die individuellen Anforderungen besprochen, um die beste Lösung zu finden. Besonders beliebt sind zahnfarbene Komposit-Füllungen, die nicht nur funktional, sondern auch optisch ansprechend sind. Mit dem Amalgam-Verbot ab 2025 setzt die Zahnmedizin einen weiteren Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und Patientenfreundlichkeit.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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