100 Euro Freizeitbonus für Kinder
Wann ein Antrag für die Corona-Hilfe nötig ist
Landkreis Germersheim. Die Bundesregierung hat das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona 2021/2022“ beschlossen, das insbesondere Kindern und Jugendlichen zugutekommen soll. Ein wesentlicher Bestandteil des Programms ist eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro für Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren. Das Geld ist für alle Familien, die im August dieses Jahres zur Existenzsicherung Anspruch auf Sozialleistungen haben; wie zum Beispiel Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder auch „Hartz IV“.
Wer im August einen Kinderzuschlag, „Hartz IV“ oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht, erhält den Kinderfreizeitbonus automatisch ausbezahlt, ohne gesonderten Antrag. Wer allerdings Wohngeld, jedoch keinen Kinderzuschlag oder Sozialhilfe bezieht, muss die Zahlung schriftlich bei der Familienkasse beantragen. Das dazugehörige Formular ist im Internet, unter der nachfolgenden Adresse erhältlich: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus.
Landrat Dr. Fritz Brechtel und Sozialdezernent Christoph Buttweiler freuen sich für die Familien im Landkreis Germersheim über diese Bonuszahlung: „Das Schöne an diesem Bonus ist die Tatsache, dass das Geld nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet und zusätzlich zu den Leistungen für Bildung Teilhabe gewährt wird.“ Die Auszahlung für Familien mit Wohngeld erfolgt durch die Familienkasse.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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