Ab 9. März
Wieder Abfuhr der Heckenabfälle im Kreis Germersheim
Landkreis Germersheim. Am 9. März beginnt im Landkreis Germersheim wieder die Abfuhr der sperrigen Grünabfälle im Rahmen einer Straßensammlung. Zum Heckenschnitt gehören gebündelte Gartenabfälle zwischen 0,5 und 2 Metern Länge. Wegen der Kompostierbarkeit sollte dabei verrottbares Bindematerial verwendet werden.
Wurzelwerke sowie Baumstämme mit einem Durchmesser über 10 cm können bei der Straßenabholung nicht mitgenommen werden. Sie müssen direkt an der Grüngutannahmestelle Westheim oder beim Wertstoffhof an der Deponie Berg angeliefert werden. Ihre Entsorgung ist gebührenpflichtig, da sie noch vorbehandelt werden müssen.
Beistellungen in Plastiksäcken, Kartons, die mit kleinerem Schnittgut gefüllt sind, werden nicht mit der Heckensammlung erfasst. Sie können über die Biotonne oder den Papiersack für Bioabfall entsorgt werden. Nichtsperrige Grünabfälle wie z.B. kleineres Schnittgut, Laub oder Rasenschnitt werden jederzeit gegen Gebühr an den Wertstoffhöfen Berg und Bellheim angenommen, für die privaten Nutzer einer Biotonne ist die Anlieferung sogar kostenlos.
Wer außerhalb der Abfuhrtermine sperrigen Grünschnitt entsorgen möchte kann diesen an der Grüngutannahmestelle Westheim sowie am Wertstoffhof Berg anliefern. Sperrige Heckenabfälle aus Privathaushalten werden dort kostenlos angenommen. Heckenabfälle unter zwei Kubikmeter können auch am Wertstoffhof in Bellheim angeliefert werden. Die Annahme dort ist ebenfalls kostenlos. Die Grüngutannahmestelle Westheim nimmt ausschließlich Grünabfälle an. Sie befindet sich am Standort des derzeit geschlossenen Wertstoffhofes Westheim.
Die Abfuhrtermine für Heckenabfälle
09.03.2022, Bezirk 6: Leimersheim, Neupotz, Rheinzabern 1 und 2, Jockgrim 1 und 2, Hatzenbühl
10.03.2022, Bezirk 3: Wörth 1und 2, Maximiliansau 1 und 2, Hagenbach 1 und 2, Scheibenhardt, Berg, Neuburg.
16.03.2022, Bezirk 2: Ottersheim, Knittelsheim, Hördt, Kuhardt, Rülzheim 1 und 2.
17.03.2022, Bezirk 5: Germersheim 1, 2, 3 und 4, Sondernheim 1 und 2, Lingenfeld 1 und 2.
23.03.2022, Bezirk 1: Zeiskam, Lustadt 1 und 2, Bellheim 1, 2 und 3, Freisbach, Weingarten, Schwegenheim, Westheim.
24.03.2022, Bezirk 4: Steinweiler, Erlenbach, Winden, Kandel 1 und 2, Minfeld, Freckenfeld, Schaidt, Büchelberg, Vollmersweiler.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
Heike Schwitalla auf Facebook |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.