Wirtschaftsförderung Kreis Germersheim informiert
Förderung von gewerblicher Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge
Landkreis Germersheim. Ein E-Fahrzeug sollte dort geladen werden, wo es ohnehin oft und lange steht. Warum daher nicht den betriebseigenen Parkplatz für Firmen- oder Mitarbeiter-Fahrzeuge nutzen und sich das fördern lassen? Bis maximal Ende 2022 ist das noch möglich, informiert die Wirtschaftsförderin des Landkreises Germersheim, Maria Farrenkopf.
Über das KfW-Programm 441 ist bei einer 70 Prozent-Förderung ein Zuschuss bis zu 900 Euro je Ladepunkt möglich. Eine Ladesäule kann mehrere Ladepunkte enthalten, somit multipliziert sich auch die Förderung. „Gefördert werden Unternehmen aller Gesellschaftsformen, auch Einzelunternehmer oder Freiberufler“, betont Maria Farrenkopf. Nicht nur die Hardware, sondern auch alle Kosten für Einbau, Anschluss, Installation oder bauliche Nebenarbeiten werden in dem Programm berücksichtigt. Die Ladepunkte dürfen grundsätzlich nicht öffentlich zugänglich sein. Dennoch kann auch ein Kundenparkplatz genutzt werden, wenn der Ladevorgang etwa durch einen Chip gesichert ist. Genutzt werden dürfen die Ladepunkte sowohl für betriebseigene Fahrzeuge als auch für die privaten Fahrzeuge der Mitarbeiter. ps
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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