Geothermiekraftwerk Graben-Neudorf: Zuständiges Landesamt leitet Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ein / Gemeinde macht Antragsunterlagen öffentlich und ermöglicht Bürgerbeteiligung

Das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau hat die Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange im Verfahren zur Zulassung des Hauptbetriebsplans für das von
der Deutschen Erdwärme GmbH geplante Geothermiekraftwerk in Graben-Neudorf
eingeleitet. Das Landesamt entscheidet über die Zulässigkeit des Vorhabens. Die
Gemeinde Graben-Neudorf wird in dem Verfahren lediglich als Trägerin öffentlicher
Belange angehört und hat keine eigene Entscheidungsbefugnis.
Die Gemeindeverwaltung hat die durch das Landesamt zur Anhörung der Gemeinde
übermittelten Unterlagen am Mittwoch (12. August 2020) auf der Homepage
www.graben-neudorf.de veröffentlicht.
Weiter bietet die Gemeindeverwaltung an, Fragen, Hinweise und Anregungen Graben-
Neudorfer Bürgerinnen und Bürger entgegenzunehmen und offiziell an das Landesamt
für Geologie, Rohstoffe und Bergbau im Anhörungsverfahren weiterzuleiten. Graben-
Neudorfer Bürgerinnen und Bürger können über die E-Mail-Adresse
geothermie@graben-neudorf.de Fragen, Hinweise und Anregungen übermitteln. Die
Gemeindeverwaltung wird dem Gemeinderat vorschlagen, die eingegangen Beiträge
zum Gegenstand der Stellungnahme der Gemeinde im Rahmen der Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange zu machen. So können Anregungen aus der Bürgerschaft
direkt zum Teil des Verfahrens beim Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau
werden. Das Landesamt, das über die Zulässigkeit des geplanten
Geothermiekraftwerks entscheidet, muss dann zu den eingegangenen Beiträgen der
Bürgerinnen und Bürger Stellung nehmen.
Beantragt hat die Gemeinde Graben-Neudorf beim zuständigen Landesamt für
Geologie, Rohstoffe und Bergbau auch eine Verlängerung des Zeitraums der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Bisher hatte das Landesamt mit Schreiben
vom 4. August 2020 hierzu eine Frist bis zum 21. September 2020 gesetzt. Um eine
ordnungsgemäße Beteiligung des Gemeinderates und der Bürgerschaft zu
gewährleisten, hat die Gemeinde eine Fristverlängerung bis 31. Oktober 2020
beantragt.

Autor:

Gemeindeverwaltung Graben-Neudorf aus Graben-Neudorf

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