Landesbergdirektion genehmigt Betriebsplan der "Deutschen Erdwärme GmbH"
Grünes Licht für Erdwärmebohrungen in Graben-Neudorf

Anlage in Island | Foto: Symbolbild neanet/pixabay
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Graben-Neudorf. Die Landesbergdirektion im Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat der "Deutschen Erdwärme GmbH" (DEW) das Bohrvorhaben zur Gewinnung von Tiefengeothermie in Graben-Neudorf genehmigt. Nach einem umfassenden Prüfverfahren wurde der von der "DEW" vorgelegte Hauptbetriebsplan zugelassen.

Vorbereitende Arbeiten am Bohrplatz gegenüber der "SEW Eurodrive" in Graben-Neudorf waren bereits im Februar angelaufen. Wie das Regierungspräsidium mitteilt, darf jetzt der Bohrplatz gebaut und die Bohranlage errichtet werden. Das Unternehmen will Anfang 2022 mit den Bohrarbeiten beginnen.

Zwei Tiefbohrungen geplant
Die "DEW" plant zwei Tiefbohrungen, um Erdwärme aus bis zu 4.000 Metern Tiefe zu fördern. Die Erdwärme soll zur Stromerzeugung sowie zur Nahwärmeversorgung genutzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass bei den Bohrungen Erdwärme in ausreichender Menge gefunden wird, heißt es aus dem Regierungspräsidium. Die bisherigen Erkenntnisse aus den vorbereitenden Untersuchungsarbeiten seien aussichtsreich.

In dem nun abgeschlossenen bergrechtlichen Verfahren zur Zulassung des Hauptbetriebsplans wurden die Gemeinde, Fachbehörden und Naturschutzverbände beteiligt. Das Regierungspräsidium hatte bereits im September 2020 in einer Bürgerinformation der Gemeinde das laufende Verfahren und die anstehenden fachbehördlichen Prüfungen erläutert. Besonders im Fokus der Behörden stand bei der Prüfung des Vorhabens die Vermeidung von Schäden durch ausgelöste Erdbeben.

Eventuelle Schäden
Erdbebenschäden sind aufgrund der vorliegenden Planungsunterlagen und der in der Zulassung festgeschriebenen Auflagen nicht zu erwarten, teilt das Regierungspräsidium mit. Bei dieser Bewertung wurde das RP durch das Landesforschungszentrum Geothermie (LFZG) beraten.

Die jetzt zugelassenen Arbeiten erlauben den Bau des Bohrplatzes, die Durchführung der Bohrungen und Testarbeiten zum Nachweis des vorhandenen Vorkommens. Für weitergehende Vorhabenschritte wie zum Beispiel zusätzliche Testarbeiten oder den Übergang in die Betriebsphase sind weitere Genehmigungen erforderlich. Die Gemeinde Graben-Neudorf wird in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium nach den Sommerferien die Bevölkerung über die bergrechtliche Zulassung und die darin enthaltenen Regelungen zur sicheren Durchführung der Bohrungen informieren.

Autor:

Jo Wagner

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