Kreiselternausschuss Bad Dürkheim
Betretungsrecht von Eltern in Kitas
Auch nach dem Wegfall aller pandemiebedingten Einschränkungen kommt es immer noch in einigen rheinland-pfälzischen Kindertageseinrichtungen in Teilen zum Ausschluss der Eltern in der Bring- und Holsituation.
Dies betrifft auch Einrichtungen im Landkreis Bad Dürkheim. Daher hat der Landeselternausschuss ein mit dem Bildungsministerium und dem Landesjugendamt abgestimmtes Schreiben verfasst, in dem das uneingeschränkte Betretungsrecht der Eltern während der Bring- und Holzeiten erklärt wird.
In dem Schreiben heißt es, dass das Betretungsrecht die Regel sein und nicht erst durch die Eltern eingefordert werden muss.
Pauschale, einrichtungsweite und dauerhafte Alternativlösungen wie z. B. die Abgabe an der Eingangstür oder am Gartenzaun sind gegen den Willen der Eltern nicht zulässig. Räumliche bzw. bauliche oder andersartige organisatorische Notwendigkeiten, sind durch den Träger schnellstmöglich zu beheben und stellen keine Legitimation für den dauerhaften Ausschluss der Eltern im Rahmen der für die Kinder so wichtigen Übergabesituationen dar.
Das Schreiben ist unter https://tinyurl.com/43w3srkk abrufbar.
Autor:Kreiselternausschuss Bad Dürkheim aus Bad Dürkheim |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.