Trunkenheitsfahrt endet mit Widerstand und Taser-Einsatz

- Symbolfoto E-Roller.
- Foto: Charlotte Basaric-Steinhübl
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Grünstadt. Am Sonntag, 22. März 2025, unterzogen Beamte der Polizeiinspektion Grünstadt gegen 2.05 Uhr auf der Kirchheimer Straße in Grünstadt einen E-Scooterfahrer einer Verkehrskontrolle. Im Rahmen der Kontrolle konnte bei dem 23-jährigen Fahrer Alkoholgeruch wahrgenommen werden, weshalb mit ihm ein freiwilliger Atemalkoholtest durchgeführt wurde, dieser ergab einen Wert von 0,89 Promille. Die Weiterfahrt wurde untersagt und der 23-Jährige wurde im Anschluss zur Dienststelle verbracht. Die Durchführung eines gerichtsverwertbaren Atemalkoholtests verweigerte der E-Scooterfahrer, weshalb eine Blutprobe angeordnet wurde.
Infolge dessen wurde der 23-Jährige aggressiv und baute sich gegenüber den Polizeibeamten bedrohlich auf. Gegen seine Fesselung leistete er erheblichen Widerstand, indem er sich sperrte und mehrfach in Richtung der Polizeikräfte trat und schlug. Ein Beamter wurde dabei am Kopf getroffen. Nach mehrfacher Aufforderung, die Angriffe zu unterlassen, wurde ihm der Einsatz des sogenannten Taser (Distanzelektroimpulsgerät) angedroht. Den Aufforderungen kam er nicht nach, weshalb der Taser eingesetzt wurde, um ihn handlungsunfähig zu machen. Hierdurch konnte der 23-Jährige fixiert werden. Im Anschluss wurde er medizinisch versorgt und ihm wurde eine Blutprobe entnommen.
Gegen den 23-Jährigen wurden Ermittlungsverfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, und Bedrohung sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Fahren eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss eingeleitet.
Immer wieder werden Polizeibeamte und Polizeibeamtinnen Opfer von Gewalt. Die Taten reichen von Beleidigungen, über Drohungen, anspucken bis hin zu körperlichen Angriffen. Die Polizei duldet keine Gewalt. Nicht gegen Bürgerinnen und Bürger und auch nicht gegen Polizeikräfte. Jedwede Gewaltanwendung wird strafrechtlich verfolgt! Bei einer Widerstandhandlung drohen dem Täter bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.
Wer Drogen, wie zum Beispiel Alkohol, bestimmte Medikamente oder illegale Rauschgifte genommen hat und am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Selbst geringe Mengen können zu Ausfallerscheinungen und Fehlleistungen führen. Die Polizei informiert über die gesetzlichen Bestimmungen sowie über die Folgen von Alkohol- oder Drogenfahrten: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/drogen/drogen-im-strassenverkehr/ POL-PDNW/bas
Autor:Charlotte Basaric-Steinhübl aus Ludwigshafen |
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