Einhaltung der Coronaverordnung Sportstätten des Landes Baden-Württemberg
Gemeindeeigene Hallen sind wieder geöffnet
Hambrücken (jk) Das Bürgermeisteramt Hambrücken teilt mit, dass die gemeindeeigenen Hallen ab dem 01.07.2020 wieder einge-schränkt geöffnet sind. Dies betrifft die Lußhardthalle, die Turnhalle sowie das Forum.
Voraussetzung für die Aufnahme des Trainings- und Übungsbetriebes ist die Wahrung und Einhaltung der Coronaverordnung Sport-stätten des Landes Baden-Württemberg.
Auf dieser Grundlage, so stellt Bürgermeis-ter Thomas Ackermann fest, wurde seitens der Gemeindeverwaltung eine Nutzungsvereinbarung ausgearbeitet. Diese beinhaltet detailliert die Vorschriften der Coronaverordnung Sportstätten.
Die betroffenen Vereine wurden hierüber be-reits informiert.
Für kulturelle Vereine besteht diese Mög-lichkeit noch nicht, stellt Ackermann weiter fest.
Hierzu hat der Landkreistag eine Anfrage an das Kultusministerium gestellt. Eine von dort angekündigte klarstellende Aussage steht noch aus. Erst danach könne entschieden werden, unter welchen Voraussetzungen auch die kulturellen Vereine ihre Aktivitäten wiederaufnehmen dürfen.
Vereinsinterne Veranstaltungen wie Generalversammlungen, Präsidiumssitzungen u.ä. sind nach den Regelungen der aktuellen Verordnungen mit bis zu 99 Personen erlaubt.
Auch dabei muss wie bei allen Veranstaltungen auch ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden.
Autor:Jochen Köhler aus Hambrücken |
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