Absolutes Halteverbot
Straßensperrungen beim diesjährigen Faschingsumzug
Hambrücken (jk) Wegen des 37. internationalen Faschingsumzugs des Hambrücker Carnevalsclubs am Faschingssonntag, dem 03.03.2019 weisen die Verantwortlichen auf entsprechende Verkehrsbeschränkungen hin.
Folgende Straßen sind am Faschingssonntag ab 12:00 Uhr gesperrt:
Wald- und Kolpingstraße von Ecke Waldstraße bis Rheinstraße, Rhein-, Saum-, Kirch-, Pfarrer-Graf- und Breisgaustraße.
Die Sperrung der Kirchstraße bleibt bis Um-zugende voraussichtlich gegen 17:00 Uhr bestehen. Im Bereich der gesamten Umzugsstrecke besteht ein absolutes Halteverbot.
Ein Halteverbot besteht auch auf der südli-chen Seite der Teich- und Kniebisstraße. Ebenso besteht ein einseitiges Halteverbot auf der westlichen Seite der Pfarrer-Graf-Straße (bebaute Seite) zwischen Breis-gaustraße und Einmündung Teichstraße.
Ferner beidseitig auf der Wiesenstraße zwischen Rhein- und Waldstraße, um eine reibungslose Zufahrt zur Aufstellungsstrecke in der Waldstraße zu gewährleisten.
Die Halteverbote dienen neben dem Freihalten der Umzugsstrecke in der Hauptsache dem Freihalten der Rettungswege für den Sanitätsdienst und die Feuerwehr. Die Einhaltung der Halteverbote wird überwacht. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre wird bei Verstößen umgehend kostenpflichtig abgeschleppt.
Autor:Jochen Köhler aus Hambrücken |
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