Für Bürgerinnen und Bürger mit Erstwohnsitz
Bürgerkarten für den Holiday Park ab dem 09. März 2020 erhältlich
Haßloch. Der Termin für die Ausgabe der Bürgerkarten 2020 steht! Vom 09. März bis einschließlich 28. März 2020 werden im Haßlocher Bürgerbüro in der Langgasse 64 die Bürgerkarten für den Holiday Park ausgegeben. Die Bürgerkarte berechtigt jeden mit Hauptwohnsitz in Haßloch gemeldeten Bürger zum unentgeltlichen Besuch des Parks. Kinder, die am Tag des Besuchs unter 85cm Körpergröße haben, bekommen ohnehin freien Eintritt und brauchen daher keine Bürgerkarte.
Die Ausgabe der Bürgerkarten erfolgt während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros:
Mo+Di+Do: 8 – 18 Uhr
Mi+Fr: 8 – 12 Uhr
Sa: 9 - 12 Uhr
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, sollten die Bürger nach Möglichkeit die frühen Morgenstunden (8 bis 10 Uhr) sowie die Mittagszeit (12 bis 14 Uhr) nutzen, um ihre Karten abzuholen, da in diesen Zeiten erfahrungsgemäß der geringste Besucherandrang herrscht.
Folgende Vorgaben sind unbedingt zu beachten:
- Zur Ausgabe der Bürgerkarte muss ein Lichtbild mitgebracht werden. Dieses darf nicht älter als zwei Jahre sein.
- Nur Einwohner mit Erstwohnsitz in Haßloch erhalten eine Bürgerkarte.
- Die Ausgabe der Bürgerkarte erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses. Dieses Ausweisdokument ist bei der Abholung für jede volljährige Person vorzulegen. Bürger, die keinen Personalausweis besitzen sowie Kinder, die keinen Kinderausweis haben, benötigen für den Einlass zusätzlich eine amtliche Meldebescheinigung. Diese wird kostenlos im Bürgerbüro, Langgasse 64, ausgestellt.
- Bei Missbrauch wird die Bürgerkarte vom Holiday Park eingezogen und es erfolgt keine Ersatzausstellung.
Autor:Gemeindeverwaltung Haßloch aus Haßloch |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.