Zweiter Ausgabetermin vom 24.06. – 26.06.2019
Bürgerkarten für den Holiday Park Haßloch
Haßloch. Bereits im März dieses Jahres wurden im Bürgerbüro die Bürgerkarten für den Holiday Park ausgegeben. Von Montag, den 24.06.2019 bis Mittwoch, den 26.06.2019 findet nun ein weiterer Termin zur Ausgabe der Bürgerkarten statt. Die Bürgerkarte berechtigt jeden mit Hauptwohnsitz in Haßloch gemeldeten Bürger zum unentgeltlichen Besuch des Parks. Kinder, die am Tag des Besuchs unter 85cm Körpergröße haben, bekommen freien Eintritt und brauchen daher keine Bürgerkarte.
Die Ausgabe der Bürgerkarten erfolgt während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros:
- Mo+Di+Do 8 – 18 Uhr
- Mi+Fr 8 – 12 Uhr
- Sa 9 - 12 Uhr
Folgende Vorgaben sind unbedingt zu beachten:
- Das Lichtbild für die Bürgerkarte darf nicht älter als zwei Jahre sein.
- Nur Einwohner mit erstem Wohnsitz in Haßloch erhalten eine Bürgerkarte.
- Die Ausgabe der Bürgerkarte erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses. Dieses Ausweisdokument ist bei der Abholung für jede volljährige Person vorzulegen. Bürger, die keinen Personalausweis besitzen sowie Kinder, die keinen Kinderausweis haben, benötigen für den Einlass zusätzlich eine amtliche Meldebescheinigung. Diese wird kostenlos im Bürgerbüro, Langgasse 64, ausgestellt.
- Bei Missbrauch wird die Bürgerkarte vom Holiday Park eingezogen und es erfolgt keine Ersatzausstellung.
Autor:Gemeindeverwaltung Haßloch aus Haßloch |
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