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E-Rezept in Apotheken - Digitales Gesundheitswesen

  • Gerd Berlin, Inhaber der Apotheke am Rathaus in Haßloch, würde gerne schon jetzt E-Rezepte von Kunden einlösen, leider wird die Einführung seiner Ansicht nach aber ein schwieriger Prozess, da einige Hürden zu meistern sind. Im Optimalfall wird das vom Arzt oder der Ärztin ausgestellte Rezept, automatisch auf einem staatlichen Server gespeichert. Personalausweis oder E-Rezept-Token vorzeigen reicht. Das Apothekenpersonal kann sich das Rezept auf dem Server ansehen, bedienen und einlösen.
  • Foto: Apotheke am Rathaus
  • hochgeladen von Eva Bender

E-Rezept Apotheke. Nach dem neusten Beschluss ist es nun endlich soweit: Das E-Rezept kommt in die Arztpraxen und Apotheken, und die Gesundheitsbranche geht damit einen bedeutenden Schritt in Richtung der lang angekündigten Digitalisierung.

Das elektronische Rezept, welches europaweit bereits in über 17 Ländern eingesetzt wird, soll eine einfache, digitale und ressourcensparende Alternative zu den allseits bekannten rosa Papierrezepten darstellen. Doch das ist nicht der einzige Vorteil, den diese digitale Lösung bietet. Perspektivisch verspricht man sich zahlreiche weitere Anwendungen und die fortlaufende Digitalisierung des Gesundheitswesens. So würde beispielsweise die Fernbehandlung durch Versandapotheken und Telemedizin, welche hierzulande noch in den Kinderschuhen steckt, durch das E-Rezept erleichtert. Auch könnte die Zusammenarbeit von bislang getrennten Bereichen des Gesundheitswesens durch eine neue digitale Datenübermittlung ermöglicht werden.

Vorteile des E-Rezeptes

Die Vorteile des E-Rezeptes sind vielfältig. Es vereinfacht die Abrechnungen mit Krankenkassen, erleichtert die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Arztpraxen und Apotheken, minimiert die Gefahr von Arzneimittelwechselwirkungen und erleichtert den Überblick über die verordneten Medikamente.

Dies kann in zahlreichen Beispielen aus anderen europäischen Ländern wie Dänemark, Estland, den Niederlanden, der Schweiz oder auch Schweden beobachtet werden. Dort gehört das E-Rezept nämlich schon längst zum medizinischen Versorgungsalltag. Die E-Rezept-Lösungen sind mit einer elektronischen Patientenakte (EPA) verknüpft. Auf dieser EPA ist in der Regel auch der Medikationsplan gespeichert. Einige dieser Länder verbinden sogar verschiedene unabhängige Systeme im Gesundheitswesen miteinander.

In Schweden sind 99 Prozent aller Rezepte digital

Gerade Schweden ist ein beeindruckender Vorreiter beim Thema Digitalisierung. Dort sind zurzeit über 99 Prozent aller Rezepte digital. Das System ist dort schon deutlich ausgereifter. Das vom Arzt oder der Ärztin ausgestellte Rezept wird automatisch auf einem staatlichen Server gespeichert. Die Patienten benötigen kein Papier-Rezept mehr, sondern müssen in der Apotheke lediglich ihren Personalausweis vorzeigen. So kann das Apothekenpersonal das Rezept abrufen und einlösen, aber auch die bisherige Medikation einsehen und in die Beratung mit einbeziehen. All dies basiert auf der vorherigen Zustimmung der Patienten und Patientinnen, welche die Einsicht in die elektronische Gesundheitsakte auch rechtlich möglich macht.

eRezept - Deutschland ist noch nicht so weit

So weit geht der erste Versuch eines E-Rezeptes in Deutschland natürlich noch längst nicht und doch zeigt Schweden mit seinem Modell, wie es in der Zukunft funktionieren könnte.

In Deutschland läuft die Einführung des E-Rezepts eher schleppend an. Offiziell sollten ab dem 1. September 2022 bundesweit alle Apotheken und Arztpraxen das E-Rezept (auch eRezept, digitales Rezept oder elektronisches Rezept) nutzen können. Dieser Plan wurde nun überworfen, da die technischen Voraussetzungen vielerorts schlichtweg noch nicht gegeben sind. Der Plan lautet nun im nächsten Schritt das E-Rezept stufenweise in Modellregionen einzuführen, denen dann weitere Regionen folgen sollen. Nachdem als erste solche Modellregionen im Juli bereits Berlin und Brandenburg mit der Einführung des E-Rezeptes starteten, folgte nun am 1. September die nächste Stufe mit Einführung des E-Rezeptes in den Regionen Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein.

Unstimmigkeiten im Bereich Datenschutz

In Schleswig-Holstein erwies sich die Ausweitung der Einführung des E-Rezeptes jedoch bereits als nicht praktikabel, wie die Kassenärztliche Vereinigung des Landes nun bekannt gab. Laut dieser handle es sich um ungeklärte Unstimmigkeiten im Bereich Datenschutz.

Gefordert wird von Seiten der Datenschutzexperten, dass der QR-Code (E-Rezept-Token), welcher zum Abrufen der digitalen Rezepte künftig zum Einsatz kommen soll, nur von den Patienten selbst per Passwort eingesehen und an die Apotheke verschickt werden darf. Dies sei schlichtweg zu kompliziert, entschied die Kassenärztliche Vereinigung.

Jedoch beschränken sich Unstimmigkeiten, die der bundesweiten Etablierung des E-Rezeptes in Apotheken im Wege stehen, nicht auf datenschutzrechtliche Fragen.

Auch das Alter ist eine Hürde

In einer alternden deutschen Gesellschaft ist die große Anzahl der Patienten und Patientinnen höheren Alters nicht zu übersehen, die eine regelrechte Umschulung von der analogen Welt der rosa Zettelchen zum neuen digitalen System benötigen würden. Dies wäre eine weitere Belastung für Arztpraxen, die bereits mit dem E-Rezept an sich vorerst mehr Arbeit haben.

Vor-Ort-Apotheken bekommen Konkurrenz durch Online-Apotheken

Die Apotheken fürchten, dass die Digitalisierung ihre Branche genauso schlagartig verändern könnte, wie man es bereits im Einzelhandel beobachten konnte. Die Sorge gilt, der nicht zu verachtenden Konkurrenz durch Online-Apotheken, deren Aufstieg durch das E-Rezept und dessen Etablierung überhaupt erst richtig beginnen würde.

Probleme bei der Einführung des neuen E-Rezeptes

Die derzeitigen Unstimmigkeiten zum Thema E-Rezept und das momentane Erliegen der Einführung in Schleswig-Holstein verschlechtern jedenfalls vorerst die Aussicht auf eine bundesweite Digitalisierung des Gesundheitssystems. Nach Berlin, Brandenburg, Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein, können nämlich laut Plan erst weitere Modellregionen folgen, wenn in den bereits etablierten mindestens 25 Prozent aller Rezepte digital ausgestellt werden.

Diese Einschätzung bestätigt auch der Apotheker Gerd Berlin aus Haßloch in der Pfalz.

Grundsätzlich empfindet er die Idee eines E-Rezeptes eine „begrüßenswerte Bestrebung“. Es könnten Einspar- und Optimierungspotenziale behoben und damit auch die Versorgung der Bevölkerung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln und Medikamenten optimiert werden.

Andererseits findet er auch kritische Worte für die sich „nun schon seit 20 Jahren hinziehenden Bestrebungen der deutschen Politik mit unterschiedlichsten Protagonisten, die Digitalisierung im Gesundheitswesen zu etablieren.“ Berlin ist der Meinung, dass sich leider seit vielen Jahren die Umsetzung trotz bereits investierter Milliardenbeträge sehr schwierig gestaltet. Dies hat seiner Meinung nach verschiedenen Ursachen.

Allumfassender Umbruch notwendig

„Einerseits ist der deutsche Arzneimittelmarkt mittlerweile dermaßen überreguliert und mit Sonderregelungen überfrachtet, dass es sehr kompliziert wird, die Prozesse, wie in anderen europäischen Staaten digital durchzusetzen.

Andererseits sehen wir auch viele Partikularinteressen im IT-Bereich, den verschieden Branchen der Gesundheitsdienstleiter, Krankenkassen und anderen Marktteilnehmern im Widerstreit. Wenn wir eine effektive und qualitativ hochwertige Digitalisierung im Gesundheitswesen in Deutschland umsetzen wollen, brauchen wir den Mut für einen stringenten und allumfassenden Umbruch. Vielleicht bringt uns die aktuelle Lage und ihre Problematik diese Einsicht und die dafür notwendigen Entscheidungen in der Politik.“

Fragen rund um das Thema eRezept:

Was ist ein E-Rezept-Token?
Der E-Rezept-Token berechtigt die Inhaberin oder den Inhaber zur Einlösung eines E-Rezeptes in der Apotheke. Er kann an die Apotheke elektronisch übertragen werden oder auch durch einen Barcode vor Ort „gezeigt“ werden.

Wann kommt das eRezept in Deutschland?
Gemäß dem am 9. Juni 2021 in Kraft getretenen „Digitale-Versorgung-und Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG “ werden ab dem 1. Januar 2023 Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vollständig elektronisch über die Telematikinfrastruktur (TI) verordnet.

Wie kann das E-Rezept (eRezept) von Patienten genutzt werden?
Das E-Rezept kann von den Patientinnen und Patienten über verschiedene Wege genutzt werden. Sie können entscheiden, ob sie ihr E-Rezept per Smartphone über eine sichere E-Rezept-App verwalten und digital an die gewünschte Apotheke ihrer Wahl senden wollen oder ob ihnen die für die Einlösung ihres E-Rezepts erforderlichen Zugangsdaten als Papierausdruck in der Arztpraxis ausgehändigt werden sollen. Für die Nutzung der sicheren E-Rezept-App benötigen Versicherte eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte sowie ihre Versicherten-PIN, die sie bei ihrer Krankenkasse erhalten. Ab 2023 können E-Rezepte in der Apotheke auch direkt unter Vorlage der eGK eingelöst werden. [bev]

Fragen rund um das Thema E-Rezept beantwortet auch gerne ihre Rathausapotheke in Haßloch.

Apotheke am Rathaus
Gerd Berlin e.K.
Apotheker
Rathausplatz 4
67454 Haßloch

Telefon 06324 3433
Fax: 06324 82338
E-Mail: rathausapo67454@web.de

Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
14:00 Uhr - 18:30 Uhr
Samstag
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

Anfahrt:

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