Das Verwaltungsgericht Neustadt hat die Klage gegen die Kreisverwaltung Bad Dürkheim wegen der Ablehnung des Baugesuchs für eine Logistikhalle m Industriegebiet Süd in Haßloch abgelehnt.
Hillwood unterliegt beim Verwaltungsgericht Wessen Erfolg ist es?

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"Das Urteil zeige, dass der von der Gemeinde eingeschlagene Weg der richtige gewesen sei", so formulierte es der erste Beigeordnete Tobias Meyer.

Sprich "alles ist gut, wir haben alles im Griff". Die Bürger hätten nicht "auf die Straße gehen müssen".

Aber erinnern wir uns. Hillwood kaufte mit Zustimmung und Kenntnis der Verwaltungsspitze über 50.000m², um ein Logistikzentrum an die ungünstigste Stelle in Haßloch zu bauen. Die Gemeindeverwaltung organisierte Gesprächstermine mit der SDG Süd, schließlich ist das Gelände teilweise als Überflutungsgebiet ausgewiesen. Und ein Gutachten, wie dieses Problem gelöst werden kann, das machte BGS Wasser, die auch für die Rehbachverlegung beauftragt sind. Nicht umsonst lobten die Anwälte von Hillwood die Initiative des früheren Bürgermeisters Lorch. Schließlich holte sich die die Gemeindeverwaltung beim Gemeinderat, ohne die Pläne offenzulegen, die Zustimmung für den Verkauf eines anschließenden, eigenen Grundstück an die Firma Hillwood. Ein Schlüsselgrundstück, denn von dort aus hätte der Verkehr direkt über den Rehbach und zur Westumgehung geleitet werden können.
Bei all diesen Aktionen lässt sich schwerlich erkennen, dass die Gemeinde den richtigen Weg eingeschlagen hätte, das Projekt "stoppen" wollte.

Im Gegenteil! Nach den ersten kritischen Stellungnahmen und als die Petition auf den Weg gebracht war, ernteten die BürgerInnen Kritik von Verwaltungsspitze und vor allem von CDU und SPD.

Aber die HaßlocherInnen ließen sich nicht beirren. Der Verein Bürgerengagement Haßloch e.V. organisierte "Dienstagskundgebungen", an denen bis zu 400 Bürger teilnahmen. Sie forderten, dass die Belastungen durch das hohe LKW-Verkehrsaufkommen bei der Entscheidung mit berücksichtigt wird, also vor allem die Gesundheitsrisiken durch hohe Lärmpegel und Unfälle sowie die Kosten für den dann nötigen Ausbau der Infrastruktur, die die Gemeinde stemmen müsste, nicht nur die Interessen des Investors. Diese Kundgebungen und die nahen Kommunalwahlen führten zu einem Umdenken.

Aber noch etwas war ganz wichtig: Der Gestaltungswille der Gemeinde war gefragt, um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass das sogenannte Industriegebiet de facto ein Gewerbegebiet ist und somit eine Ansiedlung eines solchen Projekts dort nicht passt. Die Verwaltungsspitze kam nicht auf die Idee, die Möglichkeiten juristisch prüfen zu lassen, hat sogar die Wirksamkeit der rechtlichen Möglichkeiten bestritten. Die Besitzer der Obermühle haben sich in dieser Situation bürgerschaftlich engagiert und ließen von einem sehr renommierten Verwaltungsjuristen ein Gutachten erstellen. Mit dem Ergebnis, dass eine Veränderungssperre möglich und durchaus sinnvoll ist, wenn die vorhandene Struktur weiterentwickelt werden soll. Dieser juristischen Einschätzung folgte das Verwaltungsgericht und erklärte die Ablehnung des Baugesuchs durch die Kreisverwaltung als rechtens. Zur Erinnerung: Diese konnte das Baugesuch aufgrund der letztendlich durch den Gemeinderat erlassenen Veränderungssperre ablehnen. Sonst wäre längst gebaut worden.

Aber das Projekt Logistikzentrum ist noch nicht beendet. Noch im Gerichtssaal signalisieren die Hillwood-Leute: "Wir wollen konstruktiv mit der Gemeindeverwaltung zusammenarbeiten“. Wir hoffen, dass der neue Bürgermeister transparent und im Sinne der Haßlocher BürgerInnen handeln wird.

Es grüßt der Bürgerengagement Verein Haßloch e.V.

Autor:

Barbara Schuster aus Haßloch

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