Kommunale Wärmeplanung: Haßloch erhält Zuwendungsbescheid - nun kann es losgehen
Haßloch. Aufatmen im Rathaus von Haßloch: Nach langer Wartezeit und der zuletzt unklaren Haushaltslage im Bund für alle Projekte aus dem Klima- und Transformationsfonds ist am 13. Februar 2024 endlich der sehnsüchtig erwartete Zuwendungsbescheid vom Projektträger der ZUG GmbH eingegangen.
Die gemeinnützige GmbH Zukunft - Umwelt – Gesellschaft ist für die Vergabe der Fördermittel im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz verantwortlich und fördert die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung im Rahmen der Kommunalrichtlinie aus dem Klima- und Transformationsfonds.
Dazu Carsten Borck, Erster Beigeordneter der Gemeinde Haßloch und verantwortlich für den Bereich Bauen und Umwelt: „Endlich können wir starten: Auch wenn wir als kleine Gemeinde bis Juni 2028 Zeit hätten, um die Kommunale Wärmeplanung zu erstellen, haben wir uns frühzeitig um Fördermittel bemüht, damit wir schon jetzt eine für Haßloch sinnvolle Strategie für den Umstieg auf erneuerbare Energien entwickeln können. Die Kommunale Wärmeplanung ist das zentrale Element der Wärmewende!“
Beantragt wurde die Förderung bereits im März 2023 – erst jetzt kam der Zuwendungsbescheid. Die Gemeinde bereitet nun eine Ausschreibung vor, um einen externen Dienstleister auszuwählen, der die Kommunale Wärmeplanung in enger Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung erstellt. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die enge Zusammenarbeit mit den Gemeindewerken Haßloch als lokaler Netzbetreiber. Im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung wird ausgehend vom Status quo der Wärmeversorgung eine Strategie für die CO2-neutrale Wärmeversorgung in der Zukunft entwickelt. Sie stellt aber vor allem auch eine wichtige Orientierung für die Bürger*innen dar, da sie Klarheit und Transparenz liefert und die künftige Ausrichtung der Gemeinde in Sachen Wärmeversorgung festlegt. Das ist sowohl bei Bestandsgebäuden relevant, z.B. wenn eine Sanierung bzw. ein Austausch der Heizungsanlage ansteht, aber vor allem auch für Neubaugebiete wichtig, um Planungssicherheit zu haben.
Im Einzelnen besteht die Kommunale Wärmeplanung aus sieben Schritten:
1. Bestandsanalyse zum aktuellen Wärmebedarf und Wärmeverbrauch sowie der daraus resultierenden Energie- und Treibhausgasbilanz
2. Identifikation von Potentialen zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme sowie lokal verfügbare Energieeinsparpotentiale
3. Zielszenarien, um den künftigen Wärmebedarf decken zu können und Ableitung konkreter Maßnahmen
4. Beteiligung aller relevanten Akteure*innen
5. Entwicklung von Strategien zur Verstetigung der Maßnahmen
6. Controlling-Konzept zur Zielerreichung
7. Kommunikationsstrategie für die Zusammenarbeit mit den Zielgruppen
Unter der Leitung von Dezernat 2: Bauen und Umwelt wird die Kommunale Wärmeplanung für Haßloch bis zum 28. Februar 2025 erstellt. wei
Weitere Infos
Nähere Informationen zur Wärmeplanung findet man unter anderem in einem Beitrag vom SWR oder auf der Website der Energieagentur Rheinland-Pfalz.
Autor:Eva Bender aus Neustadt/Weinstraße |
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