Keine Woche ohne Überraschungen Aus 20 m wurden 35 m Verwendung Waldboden
Neueste Waldrodung auf 12 ha
Neues Kopfschütteln wegen Verfahrensfehlern am „Laufenden Band“ (R.C.) oder sich widersprechenden Maßnahmen.
Statt den Ordenswald mit seiner Urstromsenke als HW-Rückhalteraum mit über 3 Mio. m3 zu nutzen wird eine „Flutmulde“ am Ende der Bachverlegung erbaggert. Nach der Wald-Rodung entlang der Rennbahnstraße soll eine ca. 45 cm Vertiefung entstehen. Die nur 60 000 m3Fassungsvolumen sind nach 5 Std. voll gelaufen. Jetzt darf der Ur-Erbsengraben das HW nach Osten abführen. Was schon ab K14/ Hubertushof, 2,5 Km vorher möglich wäre!! (siehe Artikel Flutmulde- Rennbahnstraße- Speyer)
Aushub
Der Waldboden, das Aushubmaterial soll „kleine Senken auf der Nordseite des neuen Rehbachs verfüllen“, gemeint ist neue die Trasse. So soll „die Beeinträchtigung der Rennbahnstraße und der im Gemeindewald vorhandenen Einrichtungen durch Hochwasser vermieden werden“. Zitate aus Planantrag Teil II.
Teil IV geht einen Schritt weiter: „das Aushubmaterial des neuen Gewässerbettes wird zur Geländemodellierung verwandt, die bis zu 50 cm Höhe erreichen kann“. Gemeint ist: entlang der gesamten Nordseite des neuen Gewässerbettes wird ein Damm aufgeschüttet. Ein HW-Schutzbauwerk schützt die Verlegung. Bleibt es bei den 50 cm?
Statt Mega-Rückhalteraum nun ein Muldchen - eigens ausgehoben im Wald? Diese Fragestellungen sind ein Beispiel dafür, dass von Beginn an die Bürgereinbindung ungenügend verlief.
Was war eigentlich zur Rodung genehmigt?
Von Hubertushof bis Rennbahnstraße 2600 m eine „Trasse von ca. 20 m freigelegt“. Aber seit Dez.2020 neu gerodet auf 35 bis 43 m Breite.„Im Unterlauf neben der Ostumgehung (..) (Profil 2600 bis 3600m) wird die freigelegte Trasse auf ca. 12 m reduziert“. Seit Dez.2020 neu gerodetauf 22 m Breite. Zitate:
„Das im Mittel 6-7 m breite Gewässer schwingt innerhalb der freigelegten Trassenbreite von ca. 20 m“ bzw. 5 m innerhalb der 12 m Trassenbreite“. „Die Gewässersohle liegt ca. 1,10 m unter der bestehenden Geländeoberkante“. Im Bereich der 10 Brücken (mit 7 Furten) verengt sich das Gewässer auf die 6 m Durchlassbreite.
Die erhebliche Verbreiterung erfolgte fast ausschließlich auf der Nordseite. Sollen hier Teile des gewaltigen Aushubmaterials deponiert werden?
Die ursprünglich genehmigte Waldrodungsfläche von 6,6 ha (9 Fußballfelder) weitet sich somit um fast das Doppelte auf ca. 12 ha aus.
Fazit:
Aus 20 m freigelegter Trasse wurden im Bereich der 10 Brücken vor 2 Jahren bereits auf 35 m Breite gerodet. Hier liegt bereits Missachtung der Plangenehmigungen vor: Zitat aus III.2.6: „Über den unmittelbaren Arbeitsbereich hinaus ist eine Inanspruchnahme angrenzender Gehölze und Biotopflächen (..) unzulässig“.
III.5.4: „Die Planfeststellung gewährt nicht das Recht zur Inanspruchnahme von Grundstücken, die im Eigentum eines anderen stehen, wenn die privatrechtliche Befugnis nicht vorliegt“. Hat die Gemeinde als Waldeigentümer Befugnis erteilt? Nein. Es liegt keine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vor, der die Waldvernichtung tolerieren könnte . „Dem Wald geht es so schlecht wie noch nie“ so im aktuellen Waldschadensbericht.
Der Trinkwassererdbehälter im Süden der Pferderennstrecke ist in den Planungen berücksichtigt. „Dort muss eine Toranlage und ein ca.110 m langer Zaunabschnitt um ca. 15 m nach Süden versetzt werden“. Hingegen blieb das „Trinkwasserreserveschutzgebiet“ im Mittelwald unerwähnt, wie nicht vorhanden. Durch dieses von der Bezirksregierung 1986 anerkannte Gebiet verläuft die Trasse!! Nur ein Beispiel: alles was die Verlegung gefährdete blieb ausgeklammert!
Autor:Günter Moses aus Haßloch |
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