Logistikzentrum in Haßloch: Urteil NOCH nicht rechtskräftig
Noch zwei Wochen warten - Eine Richtigstellung

Die Rheinpfalz berichtet am 11.12.2020, das Urteil gegen den den US-Amerikanischen Investor sei jetzt rechtsgültig, weil innerhalb der Monatsfrist keine Widerspruch erfolgt sei. Das stimmt so aber leider nicht: Das Urteil wird erst am 22.12.2020 rechtsgültig - vorausgesetzt die Klägerin (der US-Investor) legt keinen Widerspruch ein.
Die Recherche der Rheinpfalz-Redaktion erstreckte sich wohl nur auf das Oberverwaltungsgericht in Koblenz und die Kreisverwaltung Bad Dürkheim. Dass dort niemand dieser Falschdarstellung widersprochen hat, macht deutlich, wie groß das Interesse an dem Verfahren wirklich ist. Ausgerechnet der Landrat aus Haßloch gab erfreut Auskunft zu einer gefälligen Berichterstattung, ohne sich bei den Juristen abzusichern. 
Was ging dem Voraus? Am 22.10.2020 wurde die Klage des Logistik-Investoren gegen die Kreisverwaltung Bad Dürkheim vor der vierten Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt verhandelt. Beigeladen war auch die Gemeinde Haßloch. Das Gericht verkündete aber kein Urteil an diesem Tag. Es setzte auf die postalische Zustellung seiner Entscheidung und der Begründung an die Verfahrensbeteiligten. Bei Kreis- und Gemeindeverwaltung ging das Urteil wohl am 3.11.2020 ein. Nur der Logistik-Investor, seine europäische Niederlassung in Luxemburg sowie die Hamburger Kanzlei, die das Unternehmen vertritt, erhielt das Schreiben erst am 22.11.2020. Damit läuft die Widerspruchsfrist auch erst am 22.12.2020 ab: Bis dahin kann sich Hillwood überlegen, ob sie der Kreisverwaltung noch eine schöne Bescherung unter den Christbaum legen. Bis dahin kann das Thema Logistikzentrum nicht abgehakt werden.

Die Veränderungssperre war rechtens und das richtige Mittel, um die mit dem neuen Bebauungsplan „Am Obermühlpfad“ vorgesehene Überplanung des bisherigen Industriegebiets zu sichern. Für Haßloch bedeutet das nun Rechtssicherheit – und die Chance, das Gebiet ohne Logistikzentrum vernünftig weiterzuentwickeln.

An der Veränderungssperre hatten wir bei der Haßlocher Liste (HLL) nicht gezweifelt, wir hatten sie nach juristischer Beratung beantragt und der Gemeinderat hat zugestimmt. Auch dass man die Sperre um ein Jahr verlängern wird, haben wir vorhergesehen. So wurde am letzten Mittwoch, den 9.12.2020 im Bauausschuss der Gemeinde Haßloch ein erster Entwurf vorgestellt, mit dem die Verwaltung in die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gehen will. Auch die Verlängerung war Thema.

Auch da bleibt ein Wermutstropfen: Von einer Weiterentwicklung OHNE Logistikzentrum kann nicht die Rede sein. Schon in der Gerichtsverhandlung signalisierte der Investorenvertreter die Gesprächsbereitschaft und forderte sie auch von der Verwaltung ein: "Wir wollen wissen, was wir bauen können." Als Besitzer eines der größten Grundstücke im Planungsgebiet, muss die Verwaltung den Investoren beteiligen. Solange wird das Thema Logistikzentrum nicht abgehakt werden können. Es sei denn, Hillwood kann das Grundstück verkaufen oder erwirbt andere Kompetenzen außer dem Bau von Logistikhallen. Das Bauvorhaben kann also noch lange brisant bleiben.

P.S.: Außerdem war der Rheinpfalz vom 11.12.2020 zu entnehmen, dass die Kreisverwaltung den Erdaushaub der Rehbachverlegung nach Lindenberg fahren möchte, um dort einen Mülldeponie zu sanieren: Immerhin 13.500 Kubikmeter Erde! Wie viele LKW-Transporte sind dazu wohl nötig? Vielleicht kann sich die Kreisverwaltung ja an Hillwood wenden, um Unterstützung bei der logistischen Umsetzung zu erhalten?

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Autor:

Ralf Berger aus Haßloch

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