Corona-Zwangspause in Gemeindebücherei beendet
Stöbern wieder erlaubt!
Haßloch. Die Gemeindebücherei Haßloch ist seit dem 5. Mai 2020 wieder für Besucherinnen und Besucher geöffnet. Durch die beengte räumliche Situation war seither eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich, um vor Ort zu stöbern und Medien zu entleihen.
„Die Maßnahme war notwendig, um den zu erwartenden Andrang nach der Corona-Zwangspause besser regulieren zu können“, so Büchereileiterin Gabi Pfadt. Inzwischen hat sich das Besucheraufkommen aber auf Normalniveau eingependelt, sodass die Bücherei mit Inkrafttreten der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung ab dem 10. Juni 2020 auch wieder ohne vorherige Terminvereinbarung für alle Interessierten geöffnet sein wird.
„Selbstverständlich sind die bekannten Abstands- und Hygieneregeln weiterhin zu beachten“, so der zuständige Dezernent und Erste Beigeordnete Tobias Meyer. Aus diesem Grund bleibt die Zahl der Besucher, die sich zeitgleich in der Bücherei aufhalten dürfen, gemäß Verordnung weiterhin begrenzt.
Um die maximale Besucherzahl nicht zu überschreiten, liegen am Eingang der Bücherei so genannte Einlasskärtchen aus, von denen jeder Besucher eine Karte an sich nimmt und beim Verlassen der Bücherei wieder an der Theke abgibt. Sind die Karten am Eingang vergriffen, müssen sich nachfolgende Besucher einen Moment gedulden, bis wieder Kapazitäten frei werden. Kinder unter 12 Jahre müssen in Begleitung eines Erwachsenen kommen.
„Der Büchereibesuch ohne Terminvereinbarung ist ein weiterer Schritt zurück zur Normalität. Schließlich kann man nun wieder spontan und kurzfristig in der Bücherei vorbeischauen, ohne vorher nach einem Termin fragen zu müssen“, freut sich der Erste Beigeordnete Tobias Meyer. „Über 20.000 Medien vom Bestseller über Hörbücher, DVDs und CDs bis hin zu Brettspielen stehen zum Ausleihen zur Verfügung“, ergänzt Büchereileiterin Gabi Pfadt. „Für entspannte Stunden im heimischen Garten oder auf Balkonien ist da sicherlich für viele Zielgruppen etwas dabei“, sind sich Pfadt und Meyer einig.
Durch die reguläre Öffnung ohne Terminvereinbarung entfällt der im Mai vorübergehend eingerichtete Bestell- und Abholservice. Auch die Ausleihfrist von Medien wird wieder regulär vier anstatt sechs Wochen betragen. Für den Besuch der Gemeindebücherei ist weiterhin das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung Pflicht.
Darüber hinaus besteht am Eingang die Möglichkeit zur Handdesinfektion. pac/ps
Autor:Markus Pacher aus Neustadt/Weinstraße |
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