Markt-Check Haßloch in Zeiten von Corona
Was steckt hinter der neuen Einkaufswagenpflicht?

LIDL in der Schillerstraße am 28.03.20 um 7:29 Uhr. Einkaufswagenpflicht, Einlasskontrolle, Hinweise am Eingang. | Foto: Frank Behr
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  • LIDL in der Schillerstraße am 28.03.20 um 7:29 Uhr. Einkaufswagenpflicht, Einlasskontrolle, Hinweise am Eingang.
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Vorneweg: Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Einkaufswagenpflicht! Die Regelung der neuen Maßnahmen ist Ländersache, daher hat das Land Rheinland-Pfalz am 23.03.20 die Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Diese trat am 24.03.20 in Kraft und gilt zunächst bis zum 19.04.20.

Diese Verordnung regelt, welche Geschäfte geschlossen werden müssen oder geöffnet bleiben dürfen. Für diejenigen Verkaufsbetriebe, die weiterhin geöffnet sind, gibt es strenge Auflagen zur Sicherung der Hygiene und Steuerung des Zutritts zu den Verkaufsräumen. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften werden gemäß dem neuen Bußgeldkatalog in Rheinland-Pfalz 1000 € pro Verstoß fällig. 

Vor diesem Hintergrund haben viele Geschäfte an den Eingängen Hinweise ausgehängt oder auch Einlasskontrollen eingeführt, die durch Personal am Eingang durchgeführt werden. Laut der o.g. Verordnung ist zu gewährleisten, dass der Mindestabstand zwischen den Personen 1,50 m beträgt und dass sich maximal eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche im Markt befindet. Bei 500 qm wären das beispielsweise 50 Kunden. 

Diese und ähnliche Regelungen gelten seit einigen Tagen nicht nur in Rheinland-Pfalz, sondern in ganz Deutschland. In manchen Bundesländern wie Hessen sind die Auflagen sogar noch strenger: eine Person pro 20 qm Verkaufsfläche.

Um diese Auflagen zu erfüllen, haben viele Geschäfte eine Einkaufswagenpflicht eingeführt, deren Einhaltung bereits schon am Eingang von einem Türsteher kontrolliert wird, um den neuen Vorschriften gerecht zu werden. Damit wird jeder Kunde verpflichtet, einen Einkaufswagen zu nehmen. Pro Einkaufswagen darf auch nur ein Kunde in den Laden. Das bedeutet, wenn eine Begleitung dabei ist, muss diese entweder draußen warten oder ebenfalls einen Einkaufswagen nehmen.

Wie sieht die Umsetzung dieser Regeln in Haßloch aus?
Bei Edeka Stiegler in Haßloch weist ein netter Mitarbeiter den Kunden vor Betreten des Marktes freundlich darauf hin, einen Einkaufswagen zu nehmen und überwacht dadurch auch die Anzahl der zulässigen Kunden. Der Türsteher besprüht auch jeden Griff jedes Einkaufswagens mit Desinfektionsmittel und achtet darauf, dass vor dem Eingang jeder Kunde sich die Hände an der eigens dafür aufgebauten Desinfektionsstation desinfiziert. Mit diesem Vorgehen ist gewährleistet, dass man die Anzahl der zulässigen Kunden im Markt immer gut überblicken kann und dass sie auch ausreichend Abstand zueinander halten, zumindest wenn sie an der Theke oder an der Kasse anstehen. Auf ähnliche Weise wird dies auch vom LIDL in der Schillerstraße gehandhabt, ein Mitarbeiter am Eingang sorgt dafür, dass jeder einen Einkaufswagen nimmt.

Andere Märkte wie der Penny Markt am Kreisel hängen lediglich einen Zettel mit der Aufschrift "Nur mit Einkaufswagen in den Markt" ohne weitere Kontrolle an die Eingangstür. Die Icons auf diesem gelben Zettel sind sehr hilfreich und verbildlichen die Regelung. 

Während des heutigen Markt-Checks der Haßlocher Lebensmittelmärkte und Drogerien fiel im Vergleich zu gestern und vorgestern eines besonders auf: Auch wenn die Hinweise noch ziemlich neu sind und kaum jemand stehen bleibt und sie liest, nehmen fast alle Kunden einen Einkaufswagen und halten auch wesentlich größeren Abstand zu anderen ein als in den letzten Tagen. Auch das Schwätzchen wird in größerem Abstand gehalten. Dennoch wirkte keiner nervös oder gereizt, vielmehr betont freundlich und gelassen. Die Kunden tragen nun auch vermehrt Masken und Handschuhe. Das ist zwar nur eine Momentaufnahme, aber auch die anderen Beobachtungen in den Tagen davor waren lediglich Momentaufnahmen. 

Kurze Zusammenfassung des Markt-Checks (siehe Fotos):

  • Edeka Stiegler: Einlasskontrolle, Hygiene-Station, Einkaufswagenpflicht
  • LIDL: Einkaufswagenpflicht, Einlasskontrolle, Desinfektion
  • dm Markt: Zettel neben der Tür
  • Penny-Markt: mehrere gelbe Zettel auf und neben der Tür zur Einkaufswagenpflicht
  • Rewe-Markt: kleiner roter Zettel neben der Tür
  • real-Markt: großes Plakat neben dem Eingang
  • Raiffeisen-Markt: Hinweise am Eingang, strenge Regeln (z.B. 3 m Abstand) (ohne Foto)
  • Aldi Moltkestraße: digitale Tafel mit den neuen Regelungen neben dem Eingang, Hinweisschild hinter dem Eingang
  • Aldi im Industriegebiet-Süd: digitale Tafel mit den neuen Regelungen neben dem Eingang, Hinweisschild hinter dem Eingang
Autor:

Frank Behr aus Haßloch

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