Für Berufspendler aus Frankreich
Corona-Testcenter Südwestpfalz erhöht Kapazität
Südwestpfalz/ Pirmasens. Der Landkreis Südwestpfalz und die Stadt Pirmasens haben kurzfristig entschieden, ab morgen (Mittwoch 3. März 2021) die Kapazitäten im gemeinsamen Test-Zentrum in Pirmasens deutlich auszuweiten. Dies gaben Landrätin Dr. Susanne Ganster und Oberbürgermeister Markus Zwick heute in einer Erklärung bekannt.
Damit reagieren die beiden Kommunalpolitiker auf die Einstufung des an Rheinland-Pfalz und das Saarland grenzenden Departement Moselle als als „Virusvarianten-Gebiet“. Dort soll sich die erstmals in Südafrika festgestellte Mutation des Corona-Virus SARS-CoV-2 stark ausbreiten. Nach Angaben der Bundesregierung ist beabsichtigt die Grenzen nach Frankreich nicht zu schließen. Allerdings traten in der vergangenen Nacht (ab 2. März 2021) Einreisebedingungen aus dem Departement Moselle nach Deutschland in Kraft.
In der Folge hätten Stadt- sowie Kreisverwaltung heute zahlreiche Rückmeldungen von Unternehmen aus Pirmasens und der Südwestpfalz erhalten, dass ihren betroffenen Berufspendler die notwendigen Schnelltests in Frankreich mangels Verfügbarkeit aktuell nicht zur Verfügung stehen, begründen Landrätin Ganster und Oberbürgermeister Zwick ihre spontane Maßnahme. In zahlreichen Gesprächen hätten Betriebe unterschiedlicher Branchen die Bedeutung der Grenzpendler und deren Unverzichtbarkeit für die Sicherstellung der Produktionsabläufe betont.
Der Mitteilung zufolge pendeln mehr als 400 Beschäftigte aus dem benachbarten Frankreich regelmäßig zu ihren Arbeitsstellen in den Landkreis Südwestpfalz sowie nach Pirmasens ein.
Gefordert wird dauerhafte und praxisgerechte Lösung
Landrätin Dr. Susanne Ganster und Oberbürgermeister Markus Zwick fordern vom Land „eine dauerhafte, tragfähige und praxisgerechte Lösung des Problems“. Dazu hätten sie sich heute in einem Schreiben an Staatssekretärin Heike Raab, Bevollmächtigte für Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa, gewandt. Darin fordern sie die Landesregierung auf, den betroffenen Unternehmen in der Südwestpfalz entsprechende Schnelltests schnell und unbürokratisch zur Verfügung zu stellen. Als Beispiel führen Susanne. Ganster und Markus Zwick das benachbarte Saarland an, das dafür kurzfristig 100.000 Antigen-Schnelltests zur Verfügung gestellt habe. „Das Problem kann und darf nicht finanziell und organisatorisch an Stadt und Landkreis alleine hängen bleiben“, betonen Susanne Ganster und Markus Zwick. Die kurzfristig von den beiden Gebietskörperschaften angebotene Testung für Grenzpendler soll so lange aufrechterhalten werden, bis eine abschließende Lösung mit dem Land gefunden wurde.
Das Test-Center befindet sich in den Konferenzräumen der Messe Pirmasens GmbH, Eingang West, Pirmasens, Zeppelinstraße 11. Dort können sich bis auf Weiteres Berufspendler aus Frankreich montags bis freitags zwischen 7 und 10 Uhr einem (kostenpflichtigen) Schnelltest unterziehen. Die Abrechnung erfolgt zwischen Test-Zentrum und den Arbeitgebern. Eine Voranmeldung ist nicht notwendig. Es kann zu Wartezeiten kommen. Bei einem positiven Hinweise auf SARS-CoV-2 erfolgt umgehend ein PCR-Test, um das Ergebnis zu bestätigen.
Hilfe vom Deutschen Roten Kreuz
Unternehmen aus Pirmasens und der Südwestpfalz, deren betriebsmedizinischer Dienst keine Testungen für betroffene Mitarbeiter anbietet, erhalten externe Hilfe vom Deutschen Roten Kreuz (DRK). Dessen Kreisverband Südwestpfalz (Sitz in Zweibrücken) hat angekündigt, ab einer Größenordnung von 25 Grenzpendlern Testungen auch in Betrieben zu übernehmen. Alternativ bietet das DRK an, Firmen-Mitarbeiter professionell zu schulen, damit diese eigenständig Abstriche vornehmen können. Um auch in der aktuellen Übergangsphase möglichst schnell mit den Testungen beginnen zu können, ist das DRK Unternehmen auch bei der kurzfristigen Beschaffung der erforderlichen Ausrüstung behilflich. Ansprechpartner ist Geschäftsführer Hans Prager. Anfragen können gerichtet werden an E-Mail: Hans.Prager@kv-swp.drk.de
Aktuelle Einreisebestimmungen für Arbeitnehmer aus Frankreich
Stadtverwaltung Pirmasens und Kreisverwaltung Südwestpfalz haben die wichtigsten Antworten auf die Fragen zu den geltenden Einreisebestimmungen zusammengestellt:
Französische Arbeitnehmer, die in der Südwestpfalz beschäftigt sind, benötigen für den Grenzübertritt nach Deutschland eine digitale Einreiseanmeldung (siehe unten „Anmerkung“) und die Bestätigung des Arbeitgebers, wonach die Einreise zum Zweck der Berufsausübung erforderlich ist. In dem Schreiben hat der Arbeitgeber außerdem zu bestätigen, dass im Betrieb ein angemessenes Schutz- und Hygienekonzept besteht. Darüber hinaus ist ein negativer Corona-Test erforderlich. Der Abstrich für den Test darf nicht länger als 48 Stunden zurückliegen. Akzeptiert werden sowohl PCR- als auch Antigen-Schnelltest. Der Nachweis des Testergebnisses muss auf Papier oder in einem elektronischen Dokument in deutscher, englischer oder französischer Sprache vorliegen. Das Testergebnis muss für mindestens zehn Tage nach Einreise aufbewahrt werden. Von der Regelung ausgenommen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiteraus den Departements Haute Rhin und Bas Rhin.
In der Regel sollten sich Arbeitnehmer aus Frankreich bereits vor der Einreise nach Deutschland im Heimatland testen lassen. Unter anderem werden in französischen Apotheken kostenlose Tests für Berufspendler angeboten, die über eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung verfügen und eine „Carte Vitale“ besitzen.
Anmerkung: Die Internetseite „Reisendenportal“ des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und des Bundesministerium für Gesundheit sowie des Robert Koch-Institutes, auf dem die „digitale Einreiseanmeldung“ zu finden sein soll, war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichtes „nicht verfügbar“.
Autor:Werner G. Stähle aus Hauenstein |
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