Wildunfall bei Hatzenbühl
Autofahrer lässt schwer verletztes Reh zurück
Hatzenbühl. Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz hat sich ein unbekannter Pkw-Fahrer strafbar gemacht, der Freitagnacht gegen 23 Uhr ein Reh auf der L549 angefahren hatte und das Tier anschließend mit schweren Verletzungen, aber noch lebend auf der Fahrbahn zurückließ. Das verletzte Tier fiel vorbeifahrenden Verkehrsteilnehmern auf, die den Sachverhalt der Polizei meldeten. Durch einen Polizeibeamten konnte das leidende Tier schließlich erlöst werden. Der zuständige Jagdpächter wurde über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt. Die Unfallstelle wurde bis zum Eintreffen der Polizei durch einen verantwortungsbewussten Verkehrsteilnehmer ordnungsgemäß abgesichert, so dass Folgeunfälle vermieden werden konnten. An der Unfallörtlichkeit konnten Fahrzeugteile des Unfallfahrzeuges festgestellt werden.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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