Geldstrafe nach tätlichem Angriff auf Polizeibeamte in Neupotz
Neupotz. Nachdem ein 31-Jähriger am 12.06.2024 während eines Einsatzes in Neupotz gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten gewalttätig wurde, sie bedrohte und beleidigte, wurde er durch das Amtsgericht Kandel nun zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.800 Euro verurteilt. "Unter Gewalt gegen Polizeibeamte verstehen wir neben dem Delikt Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte auch sonstige Taten wie beispielsweise Bedrohung. Solche Gewalt begleitet unsere Kolleginnen und Kollegen permanent in ihrem Dienst, insbesondere bei alltäglichen Einsätzen", so eine Stellungnahme der Polizei.
Das Amtsgericht Kandel setzte mit seinem Urteil ein deutliches Zeichen, dass Gewalt gegen Polizeibeamte konsequent verfolgt wird.
Ursprungsmeldung
Am 12. Juni, gegen 4 Uhr, gingen nacheinander zwei Mitteilungen bei der Polizei ein, dass ein Mann in Neupotz im Bereich des Margeritenweges klingeln und herumschreien würde. Im ersten Fall erhielt der 31-jährige Mann aus Wörth von der Polizeistreife einen Platzverweis. Als die Polizei aber wieder anrücken musste, sollte der Mann zur Durchsetzung des Platzverweises und Verhinderung von Straftaten in Gewahrsam genommen werden. Da er den Anweisungen der Polizisten keine Folge leistete, musste er unter Zwang auf dem Boden gefesselt werden. Dagegen wehrte er sich vehement und traf beim Herumtreten eine Polizistin im Gesicht. Diese wurde dadurch leicht verletzt. Weiterhin beleidigte und bedrohte er unaufhörlich die Polizeibeamten. Der Mann verbrachte den Rest der Nacht in der Zelle bei der Polizei. Verschiedene Strafanzeigen, u.a. wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, wurden gegen ihn gefertigt.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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