Anklage nach schwerem Unfall in Trippstadt erhoben
Ermittlungen sind abgeschlossen

Foto: PS

Trippstadt/Kaiserslautern. Am frühen Sonntagmorgen des 14.07.2019, kurz vor 1 Uhr, ereignete sich in der Hauptstraße in Trippstadt ein Verkehrsunfall, bei dem zwei Fußgängerinnen schwerverletzt wurden.Die Ermittlungen sind nunmehr abgeschlossen und die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hat Anklage gegen einen damals 18-jährigen Mann aus der Verbandsgemeinde Rodenbach zum Jugendschöffengericht Kaiserslautern erhoben.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem damals 18-Jährigen vor, der Fahrer des Unfallautos gewesen zu sein. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen fuhr der Fahrer zu schnell und unter Alkoholeinfluss und kam dadurch ins Schleudern. Zu schnell bedeutet nach dem Vorwurf der Anklage innerorts über 50 km/h und für die Straßensituation an der Unfallstelle zu schnell. Das schleudernde Auto erfasste zwei Frauen, die vor dem Gebäude einer Fahrschule entlangliefen, und krachte dann noch mit derartiger Wucht in das Gebäude, dass dieses teilweise einstürzte und nicht mehr benutzbar ist.

Eines der beiden Unfallopfer, eine 27-jährige Frau aus Kaiserslautern, verlor dadurch ein Bein, das andere, eine 48-jährige Frau aus dem Landkreis Südwestpfalz, erlitt eine lebensgefährliche Thoraxverletzung und konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden. Der 19-jährige Beifahrer aus der Verbandsgemeinde Landstuhl sowie der Fahrer selbst erlitten leichte Verletzungen.

Fahrer und Beifahrer entfernten sich zunächst zu Fuß von der Unfallstelle, kehrten aber später wieder zur Örtlichkeit zurück. Die dem damals 18-Jährigen dann entnommene Blutprobe hatte einen niedrigen Blutalkoholgehalt. Was dies für den Unfallzeitpunkt bedeutet, wird Gegenstand der gerichtlichen Beweisaufnahme sein.

In rechtlicher Hinsicht wird dem damals 18-Jährigen mit der Anklage fahrlässige Körperverletzung, Straßenverkehrsgefährdung durch Fahren unter Alkoholeinfluss und zu schnelles Fahren an unübersichtlichen Stellen, Fahren ohne Fahrerlaubnis und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorgeworfen. Beweise für den Straftatbestand eines Autorennens haben die Ermittlungen nicht ergeben.

Der damals 18-Jährige bestritt zu Beginn des Ermittlungsverfahrens, der Fahrer des Unfallautos gewesen zu sein. Später machte er von seinem Schweigerecht Gebrauch.Das Jugendschöffengericht Kaiserslautern hat nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. ps

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Autor:

Ralf Vester aus Kaiserslautern

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