Damit aus Streichen keine Straftat wird - Polizei gibt Hinweise
Kaiserslautern/Westpfalz. Wie jedes Jahr steht Ende April die sogenannte "Hexennacht" vor der Tür. Traditionell spielen in dieser Nacht Streiche eine große Rolle. Aus diesem Grund erinnert die Polizei daran, bei allen Aktivitäten die Grenzen zur Straftat oder Ordnungswidrigkeit nicht zu überschreiten.
Das Beschmieren und Bewerfen von Gegenständen beispielsweise mit Senf, Ketchup, Eiern oder ähnlichem könnte schnell den Straftatbestand der Sachbeschädigung erfüllen. Auch ein "Schabernack", bei dem Personen oder Tiere zu Schaden kommen, kann ein teures Nachspiel haben. Deshalb sollte auch das Ausheben von Kanaldeckeln oder das Stellen von Gegenständen auf die Fahrbahn unbedingt unterbleiben. Hierdurch kann es zu schweren Unfällen kommen. Das Anhalten des Straßenverkehrs, um eine Gebühr - den sogenannten "Hexenzoll" - zu verlangen, kann sogar als Nötigung ausgelegt werden. Dabei bringen sich unter Umständen auch die nachtaktiven Hexen selbst in Gefahr.
Deshalb: "Halten Sie sich an die Regeln!", appelliert die Polizei und ruft dazu auf: "Machen Sie sich, Ihren Kindern, Freunden und Verwandten bewusst, wo der Unterschied zwischen Streichen und einer Straftat liegt. Führen Sie sich und ihnen die Konsequenzen, die ein Fehlverhalten mit sich bringt, vor Augen. Bringen Sie sich selbst oder andere nicht in Gefahr. Wir wünschen allen eine lustige und ungefährliche Hexennacht." ppwp/lmo
Autor:Monika Klein aus Kaiserslautern |
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