Das Polizeipräsidium Westpfalz informiert: Einführung des KCanG

Marihuana, Cannabis Symbolbild | Foto: Bigc Studio/stock.adobe.com
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Kaiserslautern. Die Einführung des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) und die damit einhergehende faktische (Teil-)Legalisierung von Cannabis wurde durch die Bundesregierung im Februar 2024 beschlossen. Nach der Billigung durch den Bundesrat am 22.März 2024 trat das Gesetz nach seiner Ausfertigung am 27. März 2024 am 1. April 2024 in Kraft.

Seit diesem Zeitpunkt ist der Besitz von bestimmten Mengen Cannabis ebenso wie der private Eigenanbau unter festgelegten Rahmenbedingungen für Erwachsene straffrei. Der gemeinschaftliche Anbau zum Eigenkonsum in Anbauvereinen soll nach den derzeitigen Planungen der Bundesregierung zum 1. Juli 2024 starten. Das Innenministerium hat am 26.März den Polizistinnen und Polizisten im Land einen Orientierungsrahmen für die spartenübergreifende polizeiliche Praxis an die Hand gegeben. Darin wird die Beschreibung möglicher Situationen im Umgang mit einer grundlegend veränderten Rechtslage mit konkreten Handlungsempfehlungen verbunden. Damit sollen die Polizistinnen und Polizisten im Land ab dem ersten Tag bestmöglich auf den Vollzug des KCanG vorbereitet werden.

Während das Cannabisgesetz unter anderem den Besitz und Konsum von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, bleibt das Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr unter dem berauschten Einfluss von Cannabis nach wie vor verboten. Die Polizei Rheinland-Pfalz misst der Prävention einen besonderen Stellenwert bei, denn die Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr zählt zu ihren Kernaufgaben. Die folgenlose Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln - also ohne Gefährdung Dritter oder gar Unfälle - wird auch weiterhin als Ordnungswidrigkeit gemäß Paragraph 24a Straßenverkehrsgesetz geahndet. Hierfür muss, wie auch beim Alkohol, ein gesetzlich vorgeschriebener Grenzwert überschritten werden. Die genaue Konzentration des Wirkstoffs THC wird unter anderem durch die Auswertung einer Blutprobe nachgewiesen.

Mögliche Folgen können Fahrverbote und Bußgelder bis zu vierstelliger Höhe sein. Wer unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln wie etwa Cannabis ein Fahrzeug führt und dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder einen Verkehrsunfall verursacht, muss unter Umständen mit einer Bestrafung nach Paragraph 315c Strafgesetzbuch rechnen. Hier drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe und der Entzug der Fahrerlaubnis.

Das Ziel verstärkter polizeilicher Kontrollen ist es, das hohe Verkehrssicherheitsniveau im Land zu erhalten und zu stärken. Entscheidend hierfür ist, das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger dahingehend zu schärfen, dass - genau wie im Zusammenhang mit Alkohol auch - eine Beeinflussung durch den Konsum von Cannabis und die Teilnahme am Straßenverkehr unvereinbar sind. ppwp/lmo

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Autor:

Monika Klein aus Kaiserslautern

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