Amtsgericht fällt Urteil zum Trippstadter Kerweunfall
Jugendstrafe auf Bewährung
Kaiserslautern/Trippstadt. Am gestrigen Donnerstag, 24. Juni, ist im Amtsgericht Kaiserslautern das Urteil im Prozess um den Trippstadter Kerweunfall gefallen. Der Prozess war in der Vergangenheit immer wieder vertagt worden, so dass es fast zwei Jahre dauerte, bis die Verhandlung nach dem tragischen Verkehrsunfall in Trippstadt am 14. Juli 2019 letztlich über die Bühne gehen konnte. Nun wurde das Urteil verkündet: Der 20 Jahre alte Angeklagte wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Jugendstrafe in Höhe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt.
Im Rahmen der Kerwe der zur Verbandsgemeinde Landstuhl gehörenden Gemeinde war es damals zu einem verheerenden Unfall gekommen, bei dem ein damals 18-jähriger Fahrer in der Hauptstraße von Trippstadt in unmittelbarer Nähe der Sparkasse und Postfiliale des Ortes bei hoher Geschwindigkeit die Kontrolle über seinen Pkw verlor. Auf dem Bürgersteig erfasste der kleine rote Sportwagen kurz nach Mitternacht zwei Frauen und verletzte sie lebensgefährlich.
Beide Frauen haben eine kaum enden wollende Leidensgeschichte hinter sich. Eine seinerzeit 48-Jährige konnte seinerzeit nur durch eine Notoperation vor dem Tod bewahrt werden. Die jüngere, damals 27-jährige Frau wiederum verlor in Folge des Unfalls ein Bein, nachdem sie durch das Unfallfahrzeug in die Schaufensterscheibe eines Fahrschulgebäudes gedrückt wurde.
Lange Zeit hatte zudem nicht festgestanden, wer eigentlich am Steuer des Unfallfahrzeugs gesessen hatte. Die Ermittlungen konzentrierten sich auf zwei junge, damals 18 und 19 Jahre alte Männer, die im Auto gesessen haben sollen und sich im Anschluss an das Geschehen gegenseitig des Fahrens bezichtigt hatten. Nur der ältere von beiden war 2019 im Besitz einer Fahrerlaubnis. Letztlich kristallisierte sich für die Staatsanwaltschaft heraus, dass der jüngere, nicht im Besitz eines Führerscheins befindliche Verdächtige zum Zeitpunkt des Unfalls am Steuer des Wagens gesessen haben musste.
Dem damals 18-jährigen Rodenbacher wurde von der Staatsanwaltschaft Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis, fahrlässige Körperverletzung sowie Straßenverkehrsgefährdung zum Vorwurf gemacht, ferner unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs, nämlich des Unfallautos, das er ohne Wissen und ohne Erlaubnis des Halters benutzt hat. Der seinerzeit 19-Jährige aus der Verbandsgemeinde Landstuhl soll lediglich Beifahrer gewesen sein.
Autor:Ralf Vester aus Kaiserslautern |
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