Neue Betrugsmasche: Vermeintliche Anrufe von der Verbraucherzentrale
Betrugsmasche Verbraucherzentrale. Derzeit rufen Betrüger in ganz Deutschland bei Privathaushalten an und geben sich als Anwälte der Verbraucherzentrale aus. Dabei fordern sie Geld von den Angerufenen oder wollen an sensible Daten von ihnen kommen. Um sich das Vertrauen der Opfer zu erschleichen, geben sich die Anrufer als Mitarbeiter der Verbraucherzentrale, der Verbraucherberatung oder des Bundesamts für Verbraucherschutz aus. In vielen Fällen erscheint sogar die Rufnummer der Verbraucherzentrale im Display der Angerufenen oder wird als Rückrufnummer genannt.
Verschiedene Vorwände für den Anruf
Die Telefonbetrüger nutzen dabei unter anderem die Möglichkeit auf Gebührenerstattung von Banken oder Sparkassen als Vorwand, um an die persönlichen Daten zu gelangen. Auch angebliche Beratungen zur Reduzierung der Energiekosten oder eine vermeintliche Gesetzesänderung bei Lebensversicherungen werden vorgegaukelt. Angeboten wird beispielsweise auch das kostenpflichtige Löschen von personenbezogenen Daten aus Listen von Gewinnspielfirmen. In besonders perfiden Fällen drohen die Betrüger sogar mit Kontopfändung oder Gerichtsverfahren, falls angebliche Rechnungen aus Gewinnspielen nicht beglichen werden. Auch Inkassoforderungen, die mit einer umgehenden Barzahlung erledigt werden können, sind Gegenstand der Gesprächsthemen. Dabei werde das Geld zeitnah von einem Sicherheitsmitarbeiter der Verbraucherzentrale abgeholt.
Verbraucherzentralen rufen niemals unaufgefordert an
Die Verbraucherzentralen stellen klar: Die Verbraucherzentralen rufen niemals unaufgefordert an und kommen auch nicht unangemeldet zu den Menschen nach Hause. Es wird auch dazu geraten, gegenüber solchen Anrufern oder Besuchern, die vorgeben, von der Verbraucherzentrale zu sein, misstrauisch zu sein. Die Verbraucherzentralen bitten darum, keine persönlichen Daten preiszugeben und sich im Zweifelsfall mit einem Anruf rückzuversichern.
Ratschläge der Polizei
Die Polizei gibt folgende Tipps: Unbekannten Anrufern sollen nie Auskünfte zu privaten Verhältnissen erteilt werden. Auf keinen Fall sollen sensiblen Daten wie Ausweis- und Adressdaten, Kundendaten, Passwörter, Bank- und Zahlungsdaten genannt werden. Schon gar nicht sollen Fotos von sensiblen Dokumenten wie etwa dem Ausweis, der Bankkarte oder der Zulassungsbescheinigung per E-Mail oder einen Messengerdienst versendet werden.
Die Polizei warnt zudem davor, Daten für den vermeintlichen Abgleich zu bestätigen und bittet darum, die Antwort „Ja“ bei geschickt gestellten Fragen zu vermeiden. Die im Display des Telefons erscheinenden Rufnummern lassen sich manipulieren – selbst die der Polizei. Im Zweifelsfall wird ein Anruf bei der Behörde, der Bank oder dem Unternehmen empfohlen, um sich rückzuversichern. Auf keinen Fall sollte eine Software installier oder eine Website geöffnet werden. Wer einen solchen Anruf erhält, sollte Strafanzeige bei seiner örtlichen Polizeidienststelle stellen. rave
Autor:Ralf Vester aus Kaiserslautern |
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