Urteil wegen Brandstiftung in der Königstraße
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Kaiserslautern. Nach mehrtägiger Hauptverhandlung hat das Landgericht Kaiserslautern am Montag, 13. Dezember, dem Antrag der Staatsanwaltschaft stattgegeben und die Unterbringung des 36-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 des Strafgesetzbuchs angeordnet. Gegenstand des Verfahrens war eine vorsätzliche Brandstiftung an einem Gewerbeobjekt in der Königstraße in den frühen Morgenstunden des 26. September 2020, der einen Gebäudeschaden von über 1,6 Millionen Euro verursacht hat, und ferner das Feuer in einem Kellerraum eines Wohnanwesens am 4. Oktober 2020 in der Nähe des Waldschlösschens. Letzteres wertete das Gericht als versuchte Brandstiftung, da nach den getroffenen Feststellungen das Feuer im Kellerraum sich nicht ohne Weiteres im Gebäude verbreitet hätte.
Nach den Feststellungen war der 36-Jährige zu den Tatzeiten aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht schuldfähig. Der 36-Jährige hatte die Brandlegung in der Königstraße bestritten und das weitere Feuer in einem Kellerraum als Folge fahrlässigen Verhaltens dargestellt. Er nahm nach Verkündung das Urteil jedoch an. Auch die Staatsanwaltschaft erklärte Rechtsmittelverzicht, so dass das Urteil rechtskräftig ist. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 des Strafgesetzbuchs bedeutet, dass der 36-Jährige dort auch therapiert wird. Grund für die Unterbringung trotz Schuldunfähigkeit ist die vom Betroffenen ausgehende Gefahr. Ein Gericht überprüft jedes Jahr, ob diese Gefahr noch besteht und dementsprechend die Unterbringung noch erforderlich ist.
Autor:Ralf Vester aus Kaiserslautern |
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