Lockerungsschritte in Rheinland-Pfalz angekündigt
2G im Einzelhandel fällt
Rheinland-Pfalz. Die Ampelregierung in Rheinland-Pfalz hat sich auf einen Corona-Fahrplan für den Frühling geeinigt. Sie strebt möglichst bundeseinheitliche Lösungen an. Die Übersicht über den Perspektivplan für das Frühjahr.
Ab Freitag, 18. Februar, soll gelten:
- 2G im Handel entfällt – Regeln dann einheitlich wie heute im Lebensmitteleinzelhandel
- Unter 2.000 Zuschauerinnen und Zuschauern gelten keine Kapazitätsbegrenzungen; Innen: 30 Prozent Auslastung und max. 4.000 Zuschauerinnen und Zuschauer, außen: 50 Prozent Auslastung und max. 10.000 Zuschauerinnen und Zuschauer
Ab Dienstag, 4. März soll gelten:
- Kontaktbeschränkung für Geimpfte entfällt – private Feiern für Geimpfte wieder möglich
- Einheitlich 2G in Gastronomie, Sport, bei Veranstaltungen und Kosmetik – das „plus“, also der Test oder Booster für Geimpfte, entfällt
- Testpflicht für Schülerinnen und Schüler in der Freizeit entfällt wegen regelmäßiger Schultests
- 3G-Regelung bei körpernahen Dienstleistungen mit Maske – z.B. Frisör
Ab Montag, 7. März
- Diskotheken und Clubs können wieder öffnen – hier unter 2Gplus - Bedingungen.
„Die wirtschaftliche Lage in der Kulturbranche bleibt angespannt. Die Kulturbranche leidet sehr stark darunter, dass Veranstaltungen trotz guter Hygienekonzepte nur sehr zurückhaltend besucht werden. Mit der Verlängerung des Kultur-Förderprogramms 'IM FOKUS’ wollen wir der Kulturszene mehr Sicherheit geben“, sagte Kulturministerin Katharina Binz.
Rheinland-Pfalz werde seine Verordnung mit Wirkung zum 18. Februar entsprechend anpassen und auch die bereits unter den Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien verabredeten einheitlichen Regelungen zu Sportveranstaltungen umsetzen. Unter 2.000 Zuschauerinnen und Zuschauern gelten keine Kapazitätsbegrenzungen. Damit sind mehr Zuschauer und Zuschauerinnen bei Veranstaltungen möglich. Innen können 30 Prozent der Auslastung mit maximal 4.000 Zuschauerinnen und Zuschauern stattfinden und außen sind dann 50 Prozent Auslastung und maximal 10.000 Zuschauerinnen und Zuschauer möglich.
„Wir wollen außerdem vorschlagen, dass ab dem 4. März einheitlich in der Gastronomie, im Sport und bei Veranstaltungen wieder die 2G-Regel gilt. Für die Kinder soll wegen der regelmäßigen Testungen an Schulen bei Freizeitaktivitäten kein Test mehr notwendig sein. Damit wollen wir Freizeitaktivitäten am Nachmittag erleichtern. Auch die Kontaktbeschränkung für Geimpfte soll dann einheitlich fallen“, so die Politikerinnen.
„Die Schulen liegen uns besonders am Herzen. Denn Kinder und Jugendliche haben unter den Einschränkungen in der Pandemie ganz besonders gelitten. Nach den Winterferien, wenn viele aus den Ski-Gebieten wieder heimkehren, wird es für weitere 14 Tage bei den bestehenden Regelungen bleiben: Maskenpflicht am Platz und das dreimalige Testen pro Woche“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Danach, also ab 14. März, solle bei zurückgehenden Infektionszahlen auch die Testfrequenz zurückgefahren werden und schrittweise die Maskenpflicht am Platz wieder entfallen.
„Da Kinder regelmäßig an den Schulen getestet werden, soll die Testpflicht bei Freizeitaktivitäten entfallen. Das wird Familien, Kinder und Jugendliche im Alltag entlasten. Gerade sie waren in den vergangenen beiden Jahren besonders belastet und haben einen großen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie geleistet“, ergänzte Familienministerin Katharina Binz.Ab dem 7. März könnten nach Auslaufen der Ermächtigung des Landtages dann auch Diskotheken und Clubs wieder öffnen - diese dann aber unter 2Gplus - Bedingungen.
Die Möglichkeit für Corona-Maßnahmen sei durch Bundesrecht aktuell auf den 19. März begrenzt und könne durch Beschluss des Bundestages um drei Monate verlängert werden. „Wir sind uns sicher, dass wir trotz aller Erfolge und Lockerungsmöglichkeiten aktuell auch über den 19. März hinaus gewisse Basismaßnahmen wie Abstand, Maske und Kontaktreduzierungen und auch stärkere Beschränkungen für Ungeimpfte brauchen. Wir werden deshalb den Bundestag bitten, die Möglichkeit der Länder, effektiv und zielgerichtet zu handeln, über den 19. März hinaus zu verlängern, und durch eine Gesetzesänderung auch zu ermöglichen, dass ab dem Herbst Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden können“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Dabei könnten nach heutiger, prognostischer Einschätzung einige Maßnahmen künftig in Form von Empfehlungen statt in Form von Ge- und Verboten ergriffen werden.ps
Autor:Ralf Vester aus Kaiserslautern |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.