Beschlussvorschlag der Bund-Länder-Konferenz
3G am Arbeitsplatz und flächendeckend 2G sollen kommen
Berlin. Laut Beschlussvorschlag vom 17. November, der dem Wochenblatt Kaiserslautern vorliegt, sollen in der heutigen Bund-Länder-Konferenz zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsident*innen folgende Beschlüsse getroffen werden:
- Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder rufen alle bislang ungeimpften Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich solidarisch zu zeigen und sich jetzt zügig gegen das SARS-CoV2-Virus impfen zu lassen. Bund und Länder werden ihre gemeinsame Impfkampagne nochmals verstärken und weiter über Nutzen und Risiken der Impfung aufklären.
- Bund und Länder werden die Impfangebote ausweiten (mobile Impfteams, Impfzentren, Krankenhäuser, niederschwellige Angebote, Apotheken, Arztpraxen, Betriebsärzte, Ärztinnen und Ärzte der Gesundheitsämter und andere Möglichkeiten), auch, um die Impfung von Personengruppen wie z.B. Kindern zwischen 5 und 11 Jahren rasch anbieten zu können, sobald eine entsprechende Empfehlung der Ständigen Impfkommission vorliegt.
- Alle Bürgerinnen und Bürger sollen eine „Booster“-Impfung erhalten, wenn die Zweitimpfung sechs Monate zurückliegt oder bald zurückliegen wird. Die Länder werden die erforderlichen Kapazitäten schaffen, um bis zum Jahresende [X] Mio. Impfungen zusätzlich zur Kapazität des Regelsystems durchführen zu können. Die Länder werden alle Bürgerinnen und Bürger über [18] Jahre anschreiben und gezielt zur „Booster“-Impfung anschreiben und schrittweise gezielt zur „Booster“-Impfung einladen.
- Ein besonderes Risiko für schwere Krankheitsverläufe tragen ältere und vorerkrankte Personen. Die Bewohnerinnen und Bewohner in entsprechenden Einrichtungen – wie Alten- und Pflegeheimen, Wohnheimen von Menschen mit Behinderungen und anderen vulnerablen Personen – bedürfen eines besonderen Schutzes. Daher sollen bundeseinheitlich in diesen Einrichtungen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie alle Besucherinnen und Besucher täglich eine negative Testbescheinigung vorweisen, die nicht älter als 24 Stunden ist. Geimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen bis zu dreimal wöchentlich ein negatives Testergebnis vorweisen. Diese Tests können auch als Eigentest durchgeführt werden.
- Der Arbeitsplatz ist ein Ort, an dem regelmäßig enge Kontakte stattfinden. Daher bedarf es einer bundesweiten Vorgabe, dass nur genese, geimpfte oder getestete Personen dort tätig sein dürfen (3G-Regelung). Dies muss täglich nachgewiesen werden. Die Einhaltung dieser 3G-Regelung soll vom Arbeitgeber täglich kontrolliert und dokumentiert werden. Dazu müssen alle Arbeitgeber auch über entsprechende Auskunftsrechte gegenüber den Arbeitnehmern verfügen. Die Arbeitgeber sollten weiterhin zudem mindestens zweimal pro Woche eine kostenlose Testmöglichkeit anbieten. Dort wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, muss die Arbeit vom häuslichen Arbeitsplatz (Homeoffice) ermöglicht werden. Der Bund wird regelmäßig überprüfen, ob die Regelung auf ungeimpfte Personen beschränkt werden kann.
- Im Öffentlichen Personennahverkehr und den Zügen des Regional- und Fernverkehrs soll zusätzlich zur geltenden Maskenpflicht die 3G-Regel eingeführt werden. Sofern Fahrgäste nicht geimpft oder genesen sind, müssen sie bei der Nutzung eines Verkehrsmittels einen Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest mit sich führen. Bei Fahrtantritt darf die Testabnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Der Testnachweis ist auf Verlangen vorzuzeigen.
- Der Bund wird den Ländern und Kommunen bei Bedarf zur Unterstützung weiter Bevölkerungskreise FFP2- und OP-Masken sowie Antigentests und weiteres Material zur Eindämmung der Pandemie aus seinen Beständen kostenlos zur Verfügung stellen. Diese Bestände werden zur Eindämmung des aktuellen pandemischen Geschehens unbürokratisch und kostenfrei verteilt und genutzt werden – national wie im Zuge internationaler Unterstützungsmaßnahmen.
- Bei nicht geimpften Personen verläuft die Corona-Erkrankung wesentlich häufiger schwer. Sie weisen ein deutlich höheres Ansteckungsrisiko für andere auf. Daher sind besondere Maßnahmen notwendig und gerechtfertigt. Die Länder werden daher, sofern noch nicht geschehen, den Zugang zu Freizeitveranstaltungen und -einrichtungen, Kulturveranstaltungen und -einrichtungen, Sportveranstaltungen und -ausübungen und übrigen Veranstaltungen - insbesondere in Innenräumen -, gastronomischen Einrichtungen, körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen auf Geimpfte und Genesene (flächendeckende 2G-Regelung) beschränken, um die Infektionsdynamik zu brechen. Die Einhaltung der Zugangsregelungen wird konsequent und noch intensiver als bisher kontrolliert. Wo möglich, wird die Bereitstellung einer QR-Code-Registrierung angeordnet, um die Nachverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten zu erleichtern.
- Die Länder werden zudem, sofern die für das jeweilige Land ausgewiesene Hospitalisierungsrate den Schwellenwert überschreitet, Ausnahmen und Erleichterungen von Schutzmaßnahmen auch bei geimpften und genesenen Personen vom Vorliegen eines negativen Testergebnisses abhängig machen oder trotz 2G-Regelung zusätzliche Schutzmaßnahmen veranlassen (2G plus). Dies wird vor allem an Orten erfolgen, an denen das Infektionsrisiko aufgrund der Anzahl der Personen und der schwierigeren Einhaltung von Hygienemaßnahmen besonders hoch ist, insbesondere in Diskotheken, Clubs und Bars.
- Die beschriebenen Schutzmaßnahmen können nur dann ihre volle Wirkung entfalten – und in der Folge zügig wieder zurückgefahren werden – wenn sie verlässlich eingehalten werden. Dies erfordert eine strikte Kontrolle etwa von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen bei entsprechenden Zugangsbeschränkungen. Hier stehen die Veranstalter und Betreiber von Einrichtungen in der Verantwortung, da nachlässige Kontrollen die Ansteckungsgefahr erhöhen und die Verbreitung des Virus begünstigen. Die Länder werden deshalb die Bußgeldrahmen anheben, ihrerseits die Kontrolldichte erhöhen und Verstöße entschieden sanktionieren.
- Die Länder werden bei besonders hohem Infektionsgeschehen mit besonders hoher Belastung des öffentlichen Gesundheitssystems im jeweiligen Land (Hotspot) von den weitergehenden Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes konsequent Gebrauch machen und – im Rahmen der landesrechtlichen Regelungen gemeinsam mit den Landesparlamenten – erforderliche Maßnahmen ergreifen.
- Um einen aktuellen Überblick über das Infektionsgeschehen sicherzustellen und Infektionsketten durchbrechen zu können, sind umfassende Testungen nötig. Daher werden Bürgertests kostenlos angeboten. Die Kosten trägt der Bund. Es ist auch ein Zeichen der Solidarität mit den im Gesundheitswesen Beschäftigten, in den kommenden Wochen besondere Achtsamkeit walten zu lassen. Daher appellieren die Bundeskanzlerin sowie die Regierungschefinnen und -chefs der Länder an alle – auch geimpften und genesenen – Bürgerinnen und Bürger, bei Kontakten nicht nur auf Schutzmaßnahmen im Sinne der AHA+AL-Regeln zu achten, sondern sich bei längeren Kontakten, auch im privaten Kontext, regelmäßig testen zu lassen und dafür das Angebot der Bürgertests zu nutzen.
- Schülerinnen und Schüler und jüngere Kinder haben besonders unter den Folgen der Pandemie gelitten. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder sind sich einig darüber, dass weitere Belastungen für Kinder und Jugendliche zu vermeiden und sie gleichzeitig bestmöglich zu schützen sind.
- Die Pflegekräfte schultern einen Großteil der Last der Pandemie. Sie leisten in der nunmehr erneut überaus angespannten Lage weiterhin ihren unverzichtbaren Einsatz. Die Länder bekräftigen vor dem Hintergrund der besonderen Belastungen des Pflegepersonals in den vergangenen Monaten ihren Beschluss vom 18. März 2021, demzufolge die Rahmenbedingungen und Entlohnung in der Pflege dauerhaft und stetig zu verbessern sind. Dieses Handlungsfeld wird die künftige Bundesregierung umgehend und prioritär aufgreifen müssen, denn es duldet keinen weiteren Aufschub. Mit der erneuten Leistung eines Pflegebonus soll die Anerkennung des Einsatzes in der aktuell sehr herausfordernden Situation unterstrichen werden.
- Der Bund sagt den Ländern zu, sie bei Bedarf beim Testen, Impfen oder den Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes weiterhin bestmöglich zu unterstützen, etwa durch die Unterstützungsleistungen der Bundeswehr und des Technischen Hilfswerks.
- Die Überbrückungshilfe ist neben den Regelungen zum Kurzarbeitergeld (verlängerte Bezugszeit, erleichterter Zugang) das wichtigste Instrument, um besonders von der Pandemie betroffenen Unternehmen zu helfen. Der Bund wird die Überbrückungshilfe III Plus (einschließlich der Neustarthilfe) [sowie weitere Hilfen analog zu den Regelungen zum Kurzarbeitergeld] über den 31. Dezember 2021 hinaus um drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängern, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzuschwächen. Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder unterstützen die fortgesetzte Gewährung eines Entschädigungsanspruchs von Eltern, die pandemiebedingt die Betreuung ihrer Kinder übernehmen nach § 56a IfSG. Sie bekräftigen, dass hiermit auch gegenüber der künftigen Bundesregierung die klare Erwartung einer Fortsetzung der hälftigen Kostenteilung zwischen Bund und Ländern verknüpft ist.
- Die Anwendung wichtiger, im Infektionsschutzgesetz aufgeführter Maßnahmen setzt die Feststellung des Bestehens einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite voraus, die jederzeit bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen durch den Bundestag getroffen werden kann. Die Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern bitten den Bundestag, diese Entscheidung stets im Lichte einer aktuellen Bewertung der Frage zu treffen, ob eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht, weil die Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit über mehrere Länder in der Bundesrepublik Deutschland droht oder stattfindet.
Autor:Ralf Vester aus Kaiserslautern |
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