Beschlussvorlage Bund-Länder-Treffen
3G in der Gastronomie und kontrollfreier Zugang zum Einzelhandel kommen bald

Laut Beschlussvorlage des Bund-Länder-Treffens am kommenden Mittwoch, 16. Februar, soll die Gastronomie schon bald zu 3G zurückkehren können und der Zugang zu den Geschäften des Einzelhandels ohne Kontrolle möglich sein | Foto: Ralf Vester
  • Laut Beschlussvorlage des Bund-Länder-Treffens am kommenden Mittwoch, 16. Februar, soll die Gastronomie schon bald zu 3G zurückkehren können und der Zugang zu den Geschäften des Einzelhandels ohne Kontrolle möglich sein
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Berlin. Die Beschlussvorlage für das Bund-Länder-Treffen am Mittwoch, 16. Februar sieht folgende Vereinbarungen vor: Der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder einigen sich auf einen Dreischritt der Öffnungen in Bereichen überregionaler oder grundsätzlicher Bedeutung. Bis zum kalendarischen Frühjahrsbeginn am 20. März 2022 sollen die weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens schrittweise zurückgenommen werden. Danach sollen Basisschutzmaßnahmen wie insbesondere das Tragen medizinische Masken greifen.

(1) In einem ersten Schritt sollen private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene mit mehr Teilnehmern möglich sein. Die bisherige Obergrenze von zehn Personen soll im Falle von geimpften und genesenen Teilnehmern auf vermutlich bis zu 20 Personen ausgeweitet werden. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind nach wie vor davon ausgenommen. Aufgrund der besonderen Gefährdung der Ungeimpften sollen die für diese Personen bestehenden Einschränkungen bis zum 19. März 2022 bestehen bleiben. Sobald eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten weiterhin die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen: Das Treffen ist dann auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt.

Der Zugang zum Einzelhandel soll bundesweit für alle Personen ohne Kontrollen möglich sein. Es sollen lediglich noch medizinische Masken getragen werden, wobei die Nutzung von FFP2-Masken empfohlen wird, falls diese nicht ohnehin durch Landesrecht bereits vorgeschrieben ist.

(2) In einem zweiten Schritt soll ab dem 4. März 2022 der Zugang zur Gastronomie für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test ermöglicht werden (3G-Regelung). Auch Übernachtungsangebote können von Geimpften, Genesenen und Personen mit tagesaktuellem Test wahrgenommen werden (3G-Regelung).Diskotheken und Clubs sollen für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G plus) geöffnet werden.

Bei überregionalen Großveranstaltungen (inklusive Sport) sollen Genesene und Geimpfte (2G-Regelung bzw. Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder dritter Impfung (2GPlus-Regelung) als Zuschauerinnen und Zuschauer teilnehmen können. Bei Veranstaltungen in Innenräumen soll maximal eine Auslastung von voraussichtlich 40 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig sein, wobei die Personenzahl von voraussichtlich 4.000 Zuschauern nicht überschritten werden darf. Bei Veranstaltungen im Freien ist maximal eine Auslastung von voraussichtlich 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Personenzahl von voraussichtlich 25.000 Zuschauern nicht überschritten werden darf. Zudem Flankierend sollen zumindest medizinische Masken (möglichst FFP2-Masken) getragen und Hygienekonzepte vorgesehen sein.

(3) In einem dritten und letzten Schritt sollen ab dem 20. März 2022 alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen. Gleiches soll auch für die nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtenden Homeoffice-Regelungen gelten. Arbeitgeber sollen aber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten können, sofern keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und diese im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegt (zum Beispiel bei Tätigkeit in Großraumbüros). ps/rav

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Autor:

Ralf Vester aus Kaiserslautern

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