Keine Krankschreibung mehr per Telefon
Ab heute wieder Arztbesuch notwendig
Rheinland-Pfalz. Aufgrund der Corona-Pandemie konnte man sich bei leichten Atemwegsinfekten zeitweise telefonisch krankschreiben lassen. Nun ist wieder ein Arztbesuch notwendig.Ab 20. April gibt es keine telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten mehr. Wer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung braucht, muss wieder persönlich zum Arzt. In den vergangenen Wochen war es möglich, sich bei leichten Atemwegsinfekten telefonisch für 14 Tage krankschreiben zu lassen. Diese Ausnahmegenehmigung wird nicht verlängert. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschieden, in dem Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen zusammenarbeiten.
Patienten, die leichte Atemwegsinfekte haben, müssen also ab 20. April wieder persönlich vom Arzt untersucht werden, bevor sie einen Krankenschein erhalten. Wichtig dabei ist aber weiterhin: Wer Symptome des neuartigen Coronavirus Covid-19 hat oder Kontakt zu Infizierten hatte, der sollte in jedem Fall vorher beim Arzt anrufen und besprechen, ob und wie ein Besuch in der Arztpraxis stattfinden kann.
Hintergrund der Entscheidung des B-GA ist die Tatsache, dass sich die Dynamik der Neuinfektionen mit dem neuartigen Coronavirus erheblich verlangsamt habe. Deshalb müsse die persönliche Anamnese, also die Untersuchung des Patienten durch den Arzt in der Praxis, wieder in den Vordergrund treten. Noch bevor die Regelung in Kraft getreten ist, gab es erhebliche Kritik seitens der Politik und einzelner Ärztevertreter. Sie fordern eine Verlängerung der Ausnahmeregelung, um weitere Infektionen zu vermeiden und die Arztpraxen in der Corona-Krise nicht zu überfordern. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat die Entscheidung, dass Patienten wieder persönlich zum Arzt gehen müssen, dagegen begrüßt.
Autor:Ralf Vester aus Kaiserslautern |
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