Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz
Bundesweiter Lockdown für Ungeimpfte
Berlin/Rheinland-Pfalz. Nach der Ministerpräsidentenkonferenz vom heutigen Donnerstag, 2. Dezember, haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihr designierter Nachfolger Olaf Scholz folgende Beschlüsse bekanntgegeben: In Geschäften des Einzelhandels sowie bei Kultur- und Freizeitveranstaltungen haben künftig nur noch Geimpfte oder Genesene Zutritt. Die in einigen Bundesländern bereits geltende 2G-Regelung soll bundesweit ausgeweitet werden – unabhängig von der jeweils vorherrschenden Inzidenz. Davon ausgenommen sind lediglich Einrichtungen des täglichen Bedarfs.
Rheinland-Pfalz bleibt aber bei der strengeren Linie, dass überall dort, wo keine Maske getragen werden könne, auch für Geimpfte und Genesene ein Test notwendig sei (2GPlus). Ein aktueller Test unter Aufsicht könne vor Ort vorgenommen werden. Dieser gelte dann aber nur für diesen speziellen Anlass und gelte nicht als allgemeiner Testnachweis.
Generell ausgenommen in Rheinland-Pfalz sind Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate. Sie brauchen keinen Test. Für Kinder bis einschließlich 17 Jahre gilt überall 3G – geimpfte und genesene Kinder über 12 Jahre brauchen also auch im Kino oder der Gastronomie keinen Test.
Ungeimpfte Personen dürfen sich nur noch mit dem eigenen Hausstand und maximal zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts im öffentlichen und privaten Bereich treffen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Für die Schulen soll eine generelle Maskenpflicht für alle Klassenstufen eingeführt werden.
Die Teilnehmerzahl für überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen wird deutlich eingeschränkt. Künftig dürfen maximal 30 bis 50 Prozent der maximal möglichen Platzkapazität belegt werden. In Innenräumen dürfen es aber höchstens 5000 Besucher und im Freien höchstens 15.000 sein (Rheinland-Pfalz: 10.000). Bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 350 werden künftig Clubs und Diskotheken generell geschlossen. Im Hinblick auf private Feiern wird die maximale Teilnehmerzahl für Geimpfte und Genesene in Innenräumen auf 50 begrenzt, im Freien gilt 200 als Obergrenze.
Darüber hinaus wird der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester in diesem Jahr abermals verboten. Auf besonders stark frequentierten Plätzen soll zudem ein Feuerwerksverbot gelten.
Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den Weg bringen, zum Beispiel in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. Der Deutsche Bundestag beabsichtig auch, zeitnah über eine allgemeine Impfpflicht zu entscheiden. Sie könne greifen, sobald sichergestellt werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende eine Empfehlung zu erarbeiten.
Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen.
Autor:Ralf Vester aus Kaiserslautern |
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