Neue Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz ab 4. März
Der nächste Schritt zurück zur Normalität
Rheinland-Pfalz. Ab Freitag, 4. März, gelten in Rheinland-Pfalz neue Corona-Regeln. Es ist der zweite große Schritt Richtung Normalität. In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens gilt nur noch die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet).
Dazu gehören:
🍽️ Gastronomie und Hotellerie
🏀 Sport im Innen- und Außenbereich
🎭 Kultur (z.B. Theater, Kinos, Museen)
🎢 Freizeit (z.B. Freizeit- und Kletterparks, Zoos)
💁♀️ Körpernahe Dienstleistungen (z.B. Friseur)
Als Faustregel gilt: Immer wenn der Impfstatus oder ein Test kontrolliert werden, kann die Maske weggelassen werden. Ausnahmen sind:
😷 Altenheime und Krankenhäuser
😷 Körpernahe Dienstleistungen
😷 Veranstaltungen ab 250 Personen ohne feste Plätze
Veranstaltungen können ab dem 4. März wieder mit mehr Zuschauenden stattfinden:
▶️ Innenbereich: max. 60% Auslastung bzw. 6.000 Personen
▶️ Außenbereich: max. 75% Auslastung bzw. 25.000 Personen
▶️ Bei Veranstaltungen <2.000 Personen gilt 3G, ansonsten 2G.
Auch für Kinder und Jugendliche gibt es Änderungen:
⚽ Ab dem 4. März keine Testpflicht mehr bei Freizeitaktivitäten (Ausnahmen: Großveranstaltungen mit über 2.000 Personen)
❌ Keine Quarantäne mehr als Kontaktpersonen
🧒 Ab dem 14. März: keine Maskenpflicht mehr im Sport- und Musikunterricht sowie in den Grund- und Förderschulen am Platz
📚 Ab dem 21. März: keine Maskenpflicht mehr am Platz in allen Schulen
Autor:Ralf Vester aus Kaiserslautern |
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