Neues Fachkräfteverfahren wird ab 2021 über Kaiserslautern abgewickelt
Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Die Ausländerbehörde im Rathaus Nord wird künftig Fachkräfteverfahren aus ganz Rheinland-Pfalz betreuen Foto: ps
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Kaiserslautern. Die zentrale Ausländerbehörde für das beschleunigte Fachkräfteverfahren wird in Kaiserslautern angesiedelt. Die damit verknüpften Aufgaben wird die dortige Ausländerbehörde am 1. Januar 2021 übernehmen. Integrationsministerium und Stadt Kaiserslautern haben eine entsprechende Grundsatzvereinbarung unterzeichnet.
„Wir haben intensiv geprüft, bei welcher Ausländerbehörde die Funktion einer zentralen Ausländerbehörde für das beschleunigte Fachkräfteverfahren am besten angesiedelt werden könnte. Nach umfassender Prüfung sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Aufgabe bei der Ausländerbehörde Kaiserslautern hervorragend aufgehoben ist. Wir freuen uns sehr, dass Oberbürgermeister Klaus Weichel sich bereit erklärt hat, dass Kaiserslautern diese wichtige Aufgabe übernimmt“, erklärte Integrationsministerin Anne Spiegel. „Rheinland-Pfalz braucht deutlich mehr Fachkräfte. Daher ist es uns wichtig, das Fachkräfteeinwanderungsgesetz möglichst gut umzusetzen, auch wenn es in seiner jetzigen Form immer noch zu kurz greift. Bis der Aufbau der zentralen Ausländerbehörde abgeschlossen ist, unterstützen die örtlichen Ausländerbehörden zusammen mit einem breiten Netz an weiteren Institutionen die Unternehmen dabei, Fachkräfte zu gewinnen.“
Oberbürgermeister Klaus Weichel erklärte: „Der Fachkräftemangel ist ein dringendes Problem, das unsere gesamte Wirtschaft betrifft. Uns allen muss also daran gelegen sein, die Zuwanderung von gut ausgebildeten Menschen aus dem Ausland zu erleichtern. Ich freue mich sehr, dass wir als Stadt Kaiserslautern nun für ganz Rheinland-Pfalz einen Beitrag dazu leisten können.“ Bürgermeisterin Beate Kimmel, in deren Zuständigkeit die zentrale Ausländerbehörde fallen wird, ergänzte: „Unsere Ausländerbehörde verfügt über alle dafür notwendigen Kompetenzen. Dass das Land uns mit dieser wichtigen Aufgabe betraut, erfüllt mich mit Stolz und Dankbarkeit.“
Die Ausländerbehörde in Kaiserslautern ist unter anderem deswegen für die zentrale Ausländerbehörde (ZAB) besonders geeignet, da sie bereits umfangreiche Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Wirtschaft und Hochschulen hat. Zudem verfügt sie über eine hohe Serviceorientierung und eine gute digitale Infrastruktur. Die Digitalisierung ist von großer Bedeutung, da die ZAB die Kompetenzen aller am Migrationsprozess Beteiligten virtuell unter einem Dach bündelt. Zudem muss die ZAB in alle Landesteile hinein gut vernetzt arbeiten.
Beim Aufbau und der Weiterentwicklung der ZAB wird die Stadt Kaiserslautern durch das Ministerium sowie die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion fachlich unterstützt. Die Ausländerbehörde in Kaiserslautern wird für die neue Zuständigkeit perspektivisch um bis zu acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgestockt. Alle anfallenden Personal- und Sachkosten werden durch das Land erstattet, soweit sie nicht durch Gebühreneinnahmen gedeckt sind. Der Bedarf wird in regelmäßigen Abständen gemeinsam überprüft.

Die wichtigsten Fragen im Überblick:

Was ist eine Fachkraft?
Mit Einführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes zum 1. März 2020 hat der Gesetzgeber erstmals den Begriff der Fachkraft wie folgt definiert: „Als Fachkraft gelten Personen mit Hochschulabschluss oder Personen mit einer qualifizierten Berufsausbildung mit einer Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren“.
Nur für diesen Personenkreis ist das neue, beschleunigte Fachkräfteverfahren bestimmt.

Wie lief die Einwanderung von Fachkräften in die Bundesrepublik bisher ab?
Bis zur Einführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes war der rechtliche Begriff der Fachkraft dem Gesetze nach nicht bekannt.
Zwar gab es rechtliche Vorgaben für verschiedene Einreisezwecke, der Fokus lag dabei aber nicht auf einer schnellen Evaluation der Qualifikationen der jeweiligen Person.

Was ändert sich durch das beschleunigte Fachkräfteverfahren?
Mit dem Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes am 1. März 2020 haben Unternehmen und Fachkräfte aus Drittstaaten die Möglichkeit, das Einreiseverfahren zu verkürzen. Ziel des beschleunigten Fachkräfteverfahrens ist es, alle zugehörigen Prozessschritte schnellstmöglich durchzuführen. Daher werden verbindliche Bearbeitungsfristen vorgegeben.
Arbeitgeber können mit einer Vollmacht der Fachkraft ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland einleiten. Hierbei wird zwischen dem Unternehmen und der Fachkraft eine Vereinbarung beschlossen, die unter anderem die Verpflichtungen des Arbeitgebers, der Fachkraft und der beteiligten Behörden enthält, sowie eine Beschreibung der Abläufe und Pflichten.
Die bisherige Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit entfällt. Das bedeutet, dass nicht mehr geprüft werden muss, ob für den konkreten Arbeitsplatz eine Bewerberin oder ein Bewerber aus Deutschland oder der EU zur Verfügung steht. Die Prüfung der Gleichwertigkeit der Arbeitsbedingungen durch die Bundesagentur für Arbeit bleibt jedoch weiterhin erhalten.

Welche Beschäftigung kann ausgeübt werden?
Eine Fachkraft kann die Beschäftigung ausüben, zu der sie ihre Qualifikation befähigt. Neu ist, dass eine Beschäftigung nunmehr auch in verwandten Berufen ermöglicht wird. So kann etwa ein gelernter Bäcker auch als Konditor arbeiten. In jedem Fall muss es sich aber um eine qualifizierte Beschäftigung handeln. Das bedeutet, dass Helfer- und Anlernberufe ausgeschlossen sind.

Wie wird die Qualifikation sichergestellt?
In Deutschland erworbene Qualifikationen sind in der Regel unproblematisch. Um im Ausland erworbene Qualifikationen bewerten zu können, wurde ein neues Anerkennungsverfahren etabliert. Das ist notwendig, weil es weltweit noch keine harmonisierten Standards für Berufsausbildungen, wie bereits weitgehend bei Studienabschlüssen umgesetzt, gibt.
Das Verfahren hängt davon ab, welcher Beruf in Deutschland ausgeübt werden soll (sogenannter Referenzberuf). Unter anderem bestimmt sich hiernach die für die Anerkennung der Qualifikation zuständige Stelle.

Ist die Einreise auch möglich, wenn im Anerkennungsverfahren festgestellt wird, dass die ausländische Berufsqualifikation nicht ausreicht?
Sollten von der Anerkennungsstelle Defizite bei der ausländischen Berufsqualifikation im Vergleich zur deutschen Ausbildung festgestellt worden sein, besteht die Möglichkeit zu einem Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen in Deutschland.

Garantiert das beschleunigte Fachkräfteverfahren die Einreise der Fachkraft?
Nein. Auch im beschleunigten Fachkräfteverfahren kann festgestellt werden, dass die Voraussetzungen für die Einreise und einen Aufenthalt in Deutschland nicht vorliegen.

Worin liegen die Aufgaben der zentralen Ausländerbehörde?
Zuständig für das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist immer die Ausländerbehörde, in deren Bezirk die Betriebsstätte liegt, bei der die Beschäftigung erfolgen soll. In Rheinland-Pfalz übernimmt diese Aufgabe für das gesamte Bundesland die Ausländerbehörde der Stadt Kaiserslautern.
Sie ist im beschleunigten Fachkräfteverfahren für den Arbeitgeber und die Fachkraft der zentrale Ansprechpartner. Sie nimmt Sendungen des Arbeitgebers und der zuständigen Stellen entgegen und leitet diese unverzüglich an die jeweiligen Adressaten weiter. Sie berät den Arbeitgeber auch perspektivisch zu Fragen der Einwanderung seiner Fachkraft, schlägt gegebenenfalls Alternativen vor und vermittelt nötigenfalls zwischen Arbeitgeber und der für die berufliche Anerkennung zuständigen Stelle, der Bundesagentur für Arbeit oder der Auslandsvertretung.
Die zentrale Ausländerbehörde des Landes Rheinland-Pfalz übernimmt nach der Zuständigkeitsübertragung die vorstehenden Aufgaben vollumfänglich und stellvertretend für die 36 Ausländerbehörden des Landes, gegenüber den circa 162.000 Unternehmen im Land Rheinland-Pfalz. ps

Weitere Informationen:

www.kaiserslautern.de/fachkraefteeinwanderung
www.make-it-in-germany.com
www.make-it-in.rlp.de

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Pressestelle Stadt Kaiserslautern aus Kaiserslautern

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