Hauptfriedhof: Sondereinfahrt am 27. März vor dem Osterwochenende
Kaiserslautern. Die Friedhofsverwaltung richtet eine Sondereinfahrtszeit für das Befahren des Hauptfriedhofs mit dem Pkw ein. Vor Ostern besteht für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, am Mittwoch, den 27. März 2024, in der Zeit von 14 bis 16.30 Uhr mit dem Pkw auf den Hauptfriedhof zu fahren. Der Friedhof ist dann vom 29. März bis 1. April .2024 für das Befahren mit dem Pkw geschlossen. red
Autor:Monika Klein aus Kaiserslautern |
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